Terror-Prozess: Haftstrafe für Bekannten von Wien-Attentäter

PROZESS GEGEN KONTAKTPERSON DES ATTENTÄTERS VON WIEN WEGEN TERRORISTISCHER VEREINIGUNG
Der 26-jährige Tschetschene soll IS-Propaganda verbreitet und den Attentäter mehrmals getroffen haben. Er sagt, er habe diesen nicht sehr gut gekannt.

Terrorprozess. Als „normalen Moslem“ bezeichnet sich Ali K., eine Kontaktperson des Wien-Attentäters,  am Montag  im großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts.  Er sei „nicht schuldig“, beteuerte er in dem Prozess  wegen terroristischer Vereinigung. Mit  Terror habe er  nichts am Hut, den Attentäter habe er maximal zehnmal gesehen.“

Vor diesem Hintergrund stutzig macht der Umstand, dass  am Handy des 25-Jährigen laut Anklage unterschiedliches IS-Propagandmaterial gefunden wurde. Darunter ein sogenanntes Naschid, ein einschlägiges Glaubenslied, in dem folgende Passage zu hören ist: „Es ist traurig, dass viele Menschen Muslimen nicht vertrauen. [...] Nicht alle Muslime sind Terroristen, aber ich schon.“ 

Der Beschuldigte soll die Datei verbreitet haben – und zwar am Nachmittag des 2. Novembers 2020. Also nur wenige Stunden vor dem Anschlag, der vier Menschen das Leben kostete. Ali K. und sein Rechtsbeistand Sinan Dikme sprechen von einem Satire-Video. Dass noch am selben Abend ein Attentat stattfinden würde, hätte der Angeklagte nicht wissen können. 

Äußerst unglücklich ist aber auch das Timing einer kurz nach dem Anschlag verschickten Nachricht: „Mit Wien würde ich das nicht machen, mit Frankreich verstehe ich es“, soll Ali K. getippt haben. Er will sich damit auf friedliche Proteste nach Terrorangriffen in Frankreich bezogen haben. Richter Andreas Hautz reagierte mit Unverständnis: „An diesem Abend hat sich in Wien alles um den Anschlag gedreht und Sie haben sich über Demos in Frankreich Gedanken gemacht?“

Der Anschlag ist am Montag aber ohnehin nebensächlich. Denn Hinweise auf eine Beteiligung des Tschetschenen gibt es laut Staatsanwaltschaft nicht. Der gelernte Karosseriebautechniker soll sich allerdings 2019 einer salafistisch-dschihadistischen Gruppe angeschlossen haben. 

Mehrere Männer trafen sich regelmäßig in einer eigenes angemieteten Wohnung in St. Pölten, um Arabisch zu lernen. Ein „kleiner, ausgewählter Personenkreis“ erhielt zudem religiösen Unterricht – auch  radikale IS-Glaubensinhalte dürften vermittelt worden sein.

81.810 Daten analysiert

An zwei dieser Treffen nahm nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes auch der spätere Attentäter teil. „In die Wohnung sind ein Haufen Menschen gegangen“, merkt Rechtsvertreter Dikme an. Zu der angeblichen Verbreitung von IS-Propaganda  sagt der Anwalt, dass 81.810 Dateien analysiert wurden. Nur fünf landeten in der Anklageschrift.

Letztlich war auch der Schöffensenat nicht restlos von den terroristischen Absichten des Mannes überzeugt: Der Schuldspruch erging nur zu einem einzigen Anklagepunkt. Ali K. hatte eine tschetschenische Flagge mit IS-Symbol verschickt. Dafür fasste er ein Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt, aus. Da sich der 25-Jährige seit 3. November in U-Haft befunden hatte, kam er nach der Verhandlung auf freien Fuß. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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