Stadthalle: Prokuristin wehrte sich erfolgreich gegen Kündigung
Die Verhandlungen liegen schon etliche Wochen zurück. Doch jetzt liegt das schriftliche Urteil zum Prozess der Prokuristin Magdalena Hankus gegen ihre Arbeitgeberin, die Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungs-GmbH, vor.
Demnach war diese Kündigung, die am 18.3. 2020 ausgesprochen worden war, nicht gültig. Und die beklagte Partei muss die Kosten des Verfahrens, rund 30.000 Euro, ersetzen.
Das Urteil wird die Führung der Wiener Stadthalle aber weniger schmerzen als die Ausführungen, die im Schriftsatz dazu zu finden sind. Dieser dokumentiert die Spannungen in der Geschäftsführung, die Rückdeckung aus dem Wiener Rathaus und die zweifelhafte Rolle des Betriebsrates.
Magdalena Hankus war seit 2012 bei der Wiener Stadthalle beschäftigt. Am 12. November 2013 erhielt sie die Prokura und war dem Geschäftsbereich I (Organisation) zugeteilt. Ihr Geschäftsführer war damals Wolfgang Fischer, der mittlerweile die Stadthallen GmbH. verlassen hat.
Der zweite Geschäftsbereich (kaufmännische Angelegenheiten) unterstand Kurt Gollowitzer, der 2019 in die Führung der Wien Holding GmbH. wechselte, der Alleingesellschafterin der Wiener Stadthalle. Ihm folgte im Stadthallenbereich Carola Lindenbauer.
Konflikt in der Führung
Sie war es auch, die im Jahr 2020 die Kündigung durchführte – gemeinsam mit einem Prokuristen aus ihrem Geschäftsbereich. Das war nur deshalb möglich, weil unmittelbar davor die Geschäftsordnung geändert worden war. Ohne diese Änderung hätte es auch der Unterschrift von Geschäftsführer Wolfgang Fischer bedurft, um so eine Kündigung durchführen zu können. Und dieser hatte sich dezidiert dagegen ausgesprochen.
Letztlich dürfte auch die Rivalität zwischen Gollowitzer und Fischer bei der Kündigung eine entscheidende Rolle gespielt haben. Das wird durch eine Passage im Urteil deutlich gemacht:
„Aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens steht folgender Sachverhalt fest: Dr. Gollowitzer beschloss vor dem Hintergrund eines aus einer Zeit als Geschäftsführer der beklagten Partei herrührenden Konflikts zwischen ihm und Fischer, die Kündigung der Klägerin zu veranlassen. Notwendiges und hinreichendes Motiv war für Dr. Gollowitzer, Fischer durch die Kündigung der für diesen wichtigen Mitarbeiterin zu treffen.“ Außerdem habe es bei Gollowitzer „eine negative Einschätzung der Persönlichkeit der Klägerin“ gegeben.
Am Tag vor der Kündigung habe dieser sich „grünes Licht“ aus dem Rathaus geholt, heißt es weiter in dem Urteil. Dieses hätte jedoch lediglich für die Änderung der Geschäftsordnung gegolten, nicht für die Kündigung, wie gegenüber dem KURIER betont wurde. Außerdem tauchte auch noch eine Whatsapp-Nachricht an die Geschäftsführerin auf: „Heute machen wir die Welt ein Stück weit besser.“
Betriebsrat gab OK
Ausführlich behandelt wird in dem Urteil auch der Umgang des Betriebsrates mit der Kündigung. Demnach war der Vorsitzende Walter Bittner in das Büro der Geschäftsführerin gerufen worden und hatte der Kündigung sofort zugestimmt. „Er stellte keine Nachfragen zum Kündigungsgrund“, liest man in der Urteilsschrift. Er habe auch nicht „ernsthaft und ergebnisoffen“ mit den weiteren Betriebsratsmitgliedern darüber gesprochen. Es wäre auch nicht die notwendige Frist eingehalten worden, weswegen das Gericht die Kündigung für „rechtsunwirksam“ erklärt hat.
Update: Dieser Artikel wurde am 8.6. um 21 Uhr aktualisiert und um folgende Passage erweitert: Dieses hätte jedoch lediglich für die Änderung der Geschäftsordnung gegolten, nicht für die Kündigung, wie gegenüber dem KURIER betont wurde.
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