Spielsüchtige Buchhalterin zweigte 192.000 Euro von Firmenkonto ab

Spielsüchtige Buchhalterin zweigte 192.000 Euro von Firmenkonto ab
Das Finanzloch fiel erst einem Masseverwalter auf. Ein Schöffengericht verurteilt die Frau zu 10 Monaten bedingter Haft.

Die 30-Jährige ist süchtig. Das weiß sie selbst. Doch diese Sucht brachte die Frau am Dienstag vor das Landesgericht für Strafsachen in Wien. Die Buchhalterin hat ihr ganzes Geld in Online-Casinos verspielt. Als sie kein Geld mehr hatte, griff sie schließlich auf das Konto ihrer Firma zu - und überwies sich Schritt für Schritt 192.000 Euro.

Die Österreicherin ist deshalb wegen Untreue angeklagt. "Schuldig", erklärt die Frau, die aktuell übrigens wieder als Buchhalterin arbeitet - allerdings ohne Zeichnungsberechtigung. 

Die Spielsucht begleitet die junge Frau schon länger. "Es hat mit kleinen Gewinnen begonnen", schildert sie. Doch aus den Gewinnen wurden Verluste. So große Verluste, dass sie sogar einen Privatkonkurs anmelden musste.

Firma ging pleite

Doch die Sucht dämmte das nicht ein. Im Juli 2022 begann sie ihren Job in der neuen Firma. Im Oktober überwies sie sich zum ersten Mal Geld vom Firmenkonto auf ihr eigenes. "Wie haben Sie sich vorgestellt, dass das funktioniert?", fragt der Richter. "Ich habe gehofft, dass es auffällt. Ich habe gar nicht gewusst, wie hoch die Überweisungen waren, bis ich ein Mail vom Masseverwalter erhalten habe."

Denn die Firma, in der die Frau arbeitete, ging ebenfalls pleite. Erst der Masseverwalter stolperte über die seltsamen Geldtransaktionen.

"Sie hat das gar nicht versteckt gemacht. Aber es gab einfach keine Kontrolle", sagt der Anwalt. "Sie hat immer gehofft, zu gewinnen - und dann das Geld zurückzuzahlen."

Schwieriger Rechtsweg

Aktuell ist die Frau in Therapie. "Ich habs ein bissl im Griff. Aber ab und zu ist der Druck da", gesteht sie ein. Sie will "nach Kräften" den Schaden wieder gutmachen. Das Einklagen der Spielsumme beim Online-Casino hat sie versucht. "Aber der Sitz ist nicht in der EU. Es ist schwierig."

Das Schöffengericht verurteilt die Frau schließlich zu 10 Monaten bedingter Haft. Rechtskräftig.

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