Schulen und Kindergärten: Harte Gangart bei Omikron-Verdacht in Wien
Bei einem Verdachtsfall gelten strengere Regeln: 14 Tage Quarantäne für alle – ohne Chance auf Freitesten – und Maskenpflicht für die ganze Familie zu Hause.
Neue Varianten des Coronavirus machen – so viel hat man mittlerweile gelernt – alles komplizierter. So auch Omikron, die jüngste jener Virusvarianten, die die Weltgesundheitsorganisation als „besorgniserregend“ einstuft.
Diese Komplikationen erreichen nun die Wiener Kindergärten und Schulen. Dort führt die neue Variante jetzt im schlimmsten Fall dazu, dass ganze Gruppen und Klassen 14 Tage in Quarantäne müssen.
Das geht aus einem Elternbrief des städtischen Gesundheitsdienstes (MA 15) hervor, der dem KURIER vorliegt. Darin wird die Vorgangsweise bei einem Omikron-Verdachtsfall ausführlich beschrieben. Und diese ist, für Eltern wie für Kinder, durchaus herausfordernd.
Grundsätzlich gilt: Tritt in einer Kindergartengruppe oder in einer Schulklasse ein Corona-Fall auf, gelten die anderen Kinder als K2-Personen. Das heißt: Sie müssen nicht in Quarantäne, sondern lediglich getestet und beobachtet werden.
Wird innerhalb weniger Tage eine weitere Infektion nachgewiesen, werden alle Kinder aus der betroffenen Gruppe bzw. Klasse als K1-Personen eingestuft und in Quarantäne geschickt. Für Geimpfte oder Genesene gibt es Ausnahmen.
Nicht so bei Verdacht auf Omikron: Dann gelten alle anderen Kinder sofort als K1-Person. Diese Regel trifft auch auf „vollständig immunisierte oder genesene Personen“, schreibt die MA 15.
K1 und K2
Kategorie-I-Kontaktpersonen sind all jene, die engen Kontakt mit einem Corona-Erkrankten hatten. Darunter fällt etwa das Zusammenleben in einem Haushalt. Kategorie-II-Kontaktpersonen sind solche mit lockererem Kontakt zu Infizierten.
Besorgniserregende Varianten
Dazu zählen Beta, Gamma und Omikron. Sie gelten als ansteckender und deshalb gefährlicher.
6 bestätigte Fälle von Infektionen mit Omikron gibt es bis dato in Wien. Dazu kommen 15 Verdachtsfälle.
Die betroffenen Kinder müssen für 14 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem Erkrankten abgesondert werden. Die Möglichkeit, sich vorzeitig freizutesten, gibt es nicht.
Erschwerend kommt hinzu: Alle Haushaltsmitglieder von abgesonderten Kindern müssen im privaten Wohnbereich eine Maske tragen. Nach Ablauf der Quarantäne brauchen die Kinder einen negativen Test, um wieder in den Kindergarten bzw. in die Schule zu dürfen.
Bund schärfte nach
Laut Stadt Wien sind diese Regeln die Folge von neuen Vorgaben für die Nachverfolgung von Kontaktpersonen vonseiten des Gesundheitsministeriums. Vor einer Woche hat dieses – als Folge des Ankommens von Omikron in Österreich – strengere Regeln angekündigt. Am Dienstag wurden sie veröffentlicht.
Demnach gilt man nach Kontakt mit einem Omikron-Verdachtsfall unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus als K1-Person. Die Folge: eine 14-tägige Quarantäne ohne Chance auf vorzeitige Beendigung.
Bei Kontakt mit Erkrankten, die sich mit weniger ansteckenden Virus-Varianten infiziert haben, beträgt die Quarantäne-Dauer lediglich zehn Tage, nach fünf Tagen kann man sich freitesten. Geimpfte und Genesene sind davor gefeit: Sie werden als K2-Person eingestuft.
Sechs bestätigte Fälle
Entdeckt werden Omikron-Fälle übrigens, weil positive Proben standardmäßig auf diese Variante überprüft werden. Sollte dabei ein Verdacht auf Ansteckung mit einer Virusmutation entstehen, wird die betroffene Person sofort kontaktiert.
Bis dato gibt es laut dem städtischen Krisenstab in Wien 15 Omikron-Verdachtsfälle und sechs bestätigte Infektionen mit dieser Variante.
Verwirrung wegen Delta
Aufregung um die Corona-Regeln an Schulen gab es zuletzt im September, als die Delta-Variante Sorgen bereitete. Die Vorgaben des Gesundheitsministeriums wurden in den einzelnen Bundesländern damals sehr unterschiedlich umgesetzt, was zu Verwirrung unter den Eltern führte.
Konkret ging es um die Frage, ob geimpfte Elternteile von infizierten Schul- oder Kindergartenkindern automatisch als K2-Person eingestuft werden. Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung handelte es sich allerdings nur um eine Kann-Bestimmung.
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