Anbau für Kosmetikprodukte
Die Polizei wurde damals in der Lagerhalle fündig. In Reih und Glied gedieh eine Hanfpflanze neben der anderen. Insgesamt waren es 1.792 Stück. Warum man das so genau weiß? Die Beamten griffen zur Gartenschere, schnitten sämtliche Pflanzen um und transportierten das vermeintlich illegal wachsende Grün ab.
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Dass der anwesende und schlecht Deutsch sprechende Mann mehrmals darauf aufmerksam machte, dass es sich um legalen Nutzhanf ohne erhöhten THC-Gehalt handelte, der für Kosmetikprodukte angebaut wurde, blieb ungehört. Und so stand Pascal Novosel, der Besitzer der Hanfplantagen ein paar Stunden später vor den Trümmern seines Unternehmens.
Mehr noch: Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet – und wenig später schon wieder eingestellt.
Doch das war erst der Anfang. Neben finanziellen Einbußen – „Zwei Monate stand unsere gesamte Produktion. Trotzdem hatten wir laufende Kosten wie etwa die Miete, ich musste mich von Mitarbeitern trennen“ – ging für Novosel erst der Ärger mit der Finanzprokuratur (Anwalt des Staates, Anm.) los.
"Kein schuldhaftes Verhalten von Bundesorganen"
Diese sollte den Schaden (laut eigenen Angaben betrug er 200.000 Euro) wiedergutmachen. Die Antwort war ernüchternd. Die Finanzprokuratur erklärte, dass kein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten von Bundesorganen vorgelegen habe. Auch die Sicherstellung der Pflanzen sei vertretbar gewesen.
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Eine vielseitige Pflanze
Das Verwaltungsgericht Wien sah das anders. Sehr wohl sei die Amtshandlung im durchgeführten Ausmaß rechtswidrig gewesen. Die Polizei hätte erst überprüfen müssen, ob es sich tatsächlich um THC-hältigen Hanf handelt, ehe die Beamten die gesamte Plantage roden. Schließlich sei bekannt, dass Hanf eine vielseitig verwendete Pflanze sei.
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Dennoch weigerte sich die Finanzprokuratur, den Schaden zu begleichen. Novosel musste mit Rechtsanwalt Harald Premm den Weg zum Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien einschlagen und eine Amtshaftungsklage einbringen.
Nach mehreren Verhandlungsterminen und einem Gutachten, wie hoch der Schaden wirklich ist, fällte das Gericht ein Urteil: Die Republik haftet für die voreilige Cannabisernte. Sie muss den entstandenen Schaden begleichen. Allerdings nicht in der geforderten Höhe von 200.000 Euro. Novosel wurden rund 130.000 Euro zugesprochen. Er will sich nicht mehr dazu äußern.
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