Ramadan: Leitfaden soll Cluster in Moscheen verhindern

Desinfektionsmittel, Mindestabstände und FFP2-Maskenpflicht begleiten die Gläubigen in den Moscheen.
Im Fastenmonat Ramadan gelten in den muslimischen Gebetshäusern wieder spezielle Regeln.

Für Muslime beginnt am Dienstag der Fastenmonat Ramadan – auch im Hinblick auf die Pandemie eine herausfordernde Zeit. Um in bundesweit 350 Moscheen die Bildung von Corona-Clustern zu verhindern, hat die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) einen Leitfaden veröffentlicht. Demnach ist das gemeinsame Fastenbrechen (Iftar) sowohl in den Gebetsräumen als auch im Freien untersagt.

Der Ramadan in Zeiten von Corona

Zudem empfiehlt IGGÖ-Präsident Ümit Vural Gläubigen, sich impfen zu lassen. Er selbst werde das „aus einer solidarischen Haltung der Gesellschaft gegenüber“ jedenfalls tun. Der theologische Beratungsrat der Glaubensgemeinschaft hält dazu ausdrücklich fest, dass der Erhalt einer Corona-Schutzimpfung das Fasten nicht bricht.

Kleine Moscheen sollen zu bleiben

Für Muslime ist es bereits der zweite Ramadan, der von der Pandemie überschattet wird. Die meisten Regeln in den Moscheen sind deshalb nicht neu.

Ramadan: Leitfaden soll Cluster in Moscheen verhindern

IGGÖ-Präsident Ümit Vural.

Wie im Vorjahr schreibt der Leitfaden Desinfektionsmittel, Sicherheitsabstände und die Verwendung eigener Gebetsteppiche vor. Neu dazu gekommen ist die FFP2-Maskenpflicht. Moscheepersonal muss sich zudem regelmäßig testen lassen. Und um das Contact Tracing gegebenenfalls zu erleichtern, sollen die Betenden in den Moscheen in Listen erfasst werden.

Kleinen Gebetsstätten, die etwa die Sicherheitsabstände nicht gewährleisten können, wird empfohlen, im Ramadan geschlossen zu halten.

Online-Gebete

Größere Menschenansammlungen will man bei der IGGÖ tunlichst vermeiden – weshalb die Gebete kürzer gestaltet und das gemeinsame Fastenbrechen ausgesetzt werden. Zahlreiche Moscheevereine – etwa jene der Türkisch-islamischen Union Atib – ersetzen die traditionellen Koranrezitationen in den Moscheen durch ein vielfältiges Online-Angebot.

Generell weise nichts darauf hin, dass das Fasten das Risiko einer Corona-Infektion erhöhe, betont man bei der Glaubensgemeinschaft. Für Kinder, körperlich oder intellektuell eingeschränkte, kranke oder betagte Personen sei es zudem keine Verpflichtung.

Bei der Gesundheitsbehörde begrüßt man den Leitfaden, den die IGGÖ erlassen hat.

Kommentare