Querfeld trifft hier mit seinem Anwalt Alfred Nemetschke auf seine Vermieter, die Wlaschek-Stiftung, die gleich mit drei Anwälten auftritt. Denn der Kaffeehausbetreiber hat seit Beginn der Pandemie nur einen Teil der Miete bezahlt. Zurecht, wie er meint. Die Gegenseite sieht das naturgemäß anders. Sie fordert die fehlenden Mietzahlungen und stellt auch eine Räumungsklage in den Raum. Es ist eine stattliche Summe, um die gerungen wird: 390.000 Euro.
Dass dieses Verfahren lange dauern wird, das stellt die zuständige Richterin schon bei der ersten Tagsatzung fest. Die passende Judikatur fehlt dazu. „Dieser Akt eignet sich dafür, dass man ihn zum Obersten Gerichtshof bringt“, meint die Richterin. Denn es sind sämtliche Phasen der Corona-Pandemie umfasst. Mit unterschiedlichen Einschränkungen und gesetzlichen Vorgaben.
Eine außergerichtliche Einigung scheint in weiter Ferne. Eine vorab geplante Mediation fand gar nicht erst statt. Berndt Querfeld betont einmal mehr, wie schwierig die vergangenen Monate für die Gastronomie waren. „Das wünsche ich niemandem“, sagt er.
Irene Welser, eine der Anwältinnen aufseiten der Wlaschek-Stiftung, bringt einen Vergleich: „Im Sommer war eine vollständige Nutzung des Landtmann möglich. Trotzdem hat man nicht gezahlt. Mit der Begründung, dass die Touristen ausgeblieben sind und Abstandsregeln eingehalten werden müssen. Aber Hallstatt ist ja auch nicht unbrauchbar, weil keine Asiaten mehr kommen.“ Und während man hier sitze, finde gerade Landtmann to go statt.
Das erzürnt den Kaffeesieder. „Bitte bleiben Sie bei der Wahrheit!“ Freunde und Angehörige hätten selbst Torten gekauft, bestärkt Welser. „Aber die Tortenproduktion ist eine eigene Firma im 23. Bezirk“, erklärt Querfeld.
Was den Rechtsstreit besonders erschwert: Das Gericht muss klären, in welchen Zeiten Querfeld in welchem Maß eingeschränkt war. Zudem hat der Cafetier insgesamt vier Objekte in dem Haus angemietet. Neben dem bekannten Kaffeehaus auch die Bel Etage für Veranstaltungen sowie Räume, die als Büro oder Mitarbeiter-Räume genutzt werden. Für sie alle gelten unterschiedliche Verträge.
Vonseiten der Wlaschek-Stiftung wird betont, dass sich bereits potenzielle Nachmieter gemeldet hätten, die das Kaffeehaus betreiben wollen. „Die sagen, wir nehmen es und zahlen voll oder mehr. Das sind Mieter, die das in Kauf nehmen, weil sie den Standort wollen“, sagt Welser.
Aber auch Querfeld hat Pläne fürs Landtmann: „Ich bin der Erste, der aufsperrt, sobald es wieder möglich ist. Wir haben hier in normalen Zeiten 95 Vollzeit-Mitarbeiter und im Durchschnitt 1.500 bis 2.000 Gäste.“
Bis dahin ist wohl ebenso Geduld gefragt wie bis zum nächsten Gerichtstermin. Der findet nämlich erst am 15. Oktober statt. Vorher sind im Bezirksgericht Innere Stadt nämlich keine Verhandlungssäle in der erforderlichen Größe frei.
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