Quarantäne-Maßnahmen in den Altersheimen vor Gericht

Symbolbild
Bewohner wurde trotz negativen Coronavirus-Tests isoliert. Richter muss klären, ob das zulässig ist.

Die pandemiebedingte strenge Abschottung der Bewohner von Altersheimen stößt zunehmend auf Widerstand. „Es gibt vermehrt Beschwerden von Betroffenen und Angehörigen bei uns“, schildert Michael Hufnagl vom Vertretungsnetz, das sich für die Wahrung der Rechte von Heimbewohnern einsetzt.

Alte Menschen haben ein besonders hohes Risiko, nach einer Infektion mit dem Coronavirus schwer zu erkranken oder sogar zu versterben. Deshalb werden sie von den Heimträgern aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Weiters sind Besuche von Angehörigen derzeit untersagt. Ob das noch verhältnismäßig ist, ist aber umstritten.

Erstmals muss nun das Gericht klären, ob eine massive Einschränkung der Bewegungsfreiheit zulässig ist. Es geht um einen Pensionisten, der in einem privat geführten Heim in Wien untergebracht ist. Zwei Mal wurde er wegen eines Harnwegsinfekts in ein Spital gebracht, zwei Mal wurde er dort negativ auf das Coronavirus getestet. Trotzdem wurde er nach seiner Ankunft für 14 Tage in seinem Zimmer isoliert.

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