Tödlicher Schlag in Wiener Park: 10 Jahre Haft
Was am 23. August des Vorjahres in einem Park in Wien-Meidling passiert ist, ist durch ein Handyvideo dokumentiert: Mehrere Personen stehen einem Obdachlosen gegenüber. Ein Mann tritt auf ihn ein, schließlich holt eine Frau mit ihrer Tasche aus und schleudert sie in Gesichtshöhe auf das Gegenüber. Der Obdachlose wiederum holt mit einem Arm aus und schlägt dem Mann, der neben dieser Frau steht, ins Gesicht. Der Getroffene fällt rücklings auf den Asphalt und bewegt sich nicht mehr.
Der damals 68-jährige Nordmazedonier erlitt einen Bruch des Schädeldachs und Blutungen zwischen den Hirnhäuten. Tot war der Mann nicht. Aber er hatte ein Locked-in-Syndrom erlitten - also eine fast vollständige Lähmung. Bei vollem Bewusstsein. Acht Wochen später starb er im Krankenhaus.
Im Landesgericht für Strafsachen in Wien ist deshalb der 33-jährige Obdachlose wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.
Laut Staatsanwaltschaft ist es nicht das erste Mal, dass der Angeklagte, eigentlich gelernter IT-Techniker, durch Gewaltdelikte auffällig wird. An diesem frühen Augustabend dürften der Mann und das spätere Opfer im Wilhelmsdorfer Park aneinandergeraten sein, weil der Obdachlose rauchte. Erst blieb es bei einem verbalen Streit (zu dem der Obdachlose sogar die Polizei rief). Doch wenig später wurde es handgreiflich. Von wem die körperlichen Übergriffe ausgingen - darüber gibt es unterschiedliche Schilderungen.
"Es war Notwehr", sagt Anwalt Thomas Nirk. "Nachdem ihn die Frau mit der Tasche geschlagen hat, hat er auf den daneben stehen Mann reagiert. Es geht hier um die Gruppendynamik. Eine ganze Gruppe stand dem Angeklagten gegenüber." Schon vor dem Video sei sein Mandant zusammengeschlagen worden.
"Nicht schuldig", bekennt sich auch der angeklagte Obdachlose. "Die ganze Familie ist auf mich zugestürmt. Von allen Seiten habe ich Tritte und Schläge abgewehrt."
Er habe nie zuschlagen wollen, beteuert er. "Ich bin nicht davon ausgegangen, dass ich mit meinen 60 Kilo dazu imstande bin, jemanden bewusstlos zu schlagen."
Urteil: Zehn Jahre Haft für den Angeklagten; nicht rechtskräftig.
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