Prozess um tödlichen Unfall: "Ich habe jemanden auf dem Gewissen"

Prozess um tödlichen Unfall: "Ich habe jemanden auf dem Gewissen"
Alkoholisiert, mit Sommerreifen und zu schnell: Am 27. Dezember des Vorjahres wurde ein 44-jähriger Fußgänger in Wien totgefahren.

Es sind gleich mehrere Umstände, die zu einem tödlichen Unfall am 27. Dezember des vergangenen Jahres am Lerchenfelder Gürtel in Wien geführt haben. Das Auto, ein 1er-BMW mit mehr als 200 PS hatte Sommerreifen. Die Straße war nass, es war dunkel. Der Lenker hatte zuvor ein paar Bier getrunken - 0,52 Promille wurden später bei ihm festgestellt. Und: Er war zu schnell unterwegs.

Fest steht: Ein 44-jähriger Mann, der gerade am Gehsteig ging, verlor dabei sein Leben.

"Wilde Lenkmanöver"

"Ich bin solche Autos nicht gewöhnt", sagt der junge Angeklagte (vertreten von Rechtsanwalt Robert Lattermann) vor Gericht. Und: "Ich habe mich überhaupt nicht beeinträchtigt gefühlt, als ich eingestiegen bin." Doch in einer Kurve brach das Heck des Wagens aus. "Ich erinnere mich noch an wilde Lenkmanöver, ich habe versucht, gegenzulenken." Dann der Aufprall, ein lauter Knall. "Ich habe mir dabei den Kopf gestoßen. Die Türen sind nicht aufgegangen, wir sind aus dem Panoramadach rausgeklettert", erzählt er. "Erst nach 15, 20 Sekunden habe ich mitbekommen, dass da jemand auf dem Gehsteig liegt."

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Er habe sofort den Notruf alarmiert, erzählt der Mann. "Das wird mich mein Leben lang begleiten. Ich habe oft darüber nachgedacht, ob ich mit dem Herrn (gemeint ist das Opfer, Anm.) tauschen könnte."

Das Auto gehörte eigentlich einem Freund. Doch der konnte es mangels Führerschein nicht fahren. "Ich wollte nicht, dass es so lange steht. Und er ist ja auch schon vorher damit gefahren." Dass der Wagen auch nicht angemeldet war, spielte für ihn keine Rolle. Bei der Spritztour schaute man bei einem Freund vorbei, trank Bier. "Aber ich hatte nicht den Eindruck, dass er beeinträchtigt war", schildert der Freund.

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Der getötete Mann hinterlässt eine Ehefrau und einen minderjährigen Sohn. "Er war ein berufstätiger Familienvater, der für den Unterhalt der Familie aufgekommen ist", betont der Privatbeteiligtenvertreter. und fordert 45.400 Euro.

Die Richterin spricht schließlich 13.900 Euro zu. Der Angeklagte wird wegen grob fahrlässiger Tötung zu 12 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, vier Monate davon unbedingt. Nicht rechtskräftig.

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