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Prozess um Polizeigewalt: Schlaganfall von Häftling ignoriert?

Laut Anklage führte ein gewalttätiger Übergriff dazu, dass ein 54-.Jähriger einen Schlaganfall erlitt. Der Mann war stundenlang eingesperrt.
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Es kommt selten vor, dass Polizisten auf der Anklagebank im Landesgericht für Strafsachen Platz nehmen müssen. 

Die Vorwürfe gegen die vier Beamten, die am Mittwoch dem Vorsitzenden Richter Rede und Antwort stehen müssen, wiegen schwer: Am 9. Mai 2024 soll ein damals 54 Jahre alter Mann bei seiner Festnahme am Schwarzenbergplatz derart gewalttätig vom Erstangeklagten behandelt worden sein, dass er einen Schlaganfall erlitten hatte.

„Habe erbrochen und bin nass geworden“

Der Mann hatte an einer Demonstration teilgenommen. „Er hat geschrien und wild gestikuliert. Wir haben versucht, ein deeskalierendes Gespräch zu führen“, erklärt der Erstangeklagte am Mittwoch. Der 54-Jährige habe ihn dann aber an der Weste gepackt, sodass er „Schläge oder Stiche in den Unterleib“ befürchtet hatte, sagt der Polizist aus. Er habe sich in einer Notwehrsituation befunden und „intuitiv“ gehandelt. 

Der Beamte brachte den Mann zu Boden und fixierte dessen linken Arm. Auf Nachfrage des Richters betonte der Bezirksinspektor, sich nicht auf den Nacken des Opfers gekniet zu haben. Der Mann – er hatte 0,76 Promille intus –  wurde ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) gebracht und dort für Stunden eingesperrt. Laut Anklage soll der Mann dabei mehrfach auf seine gesundheitlichen Probleme aufmerksam gemacht haben.  „Ich habe erbrochen und bin ganz nass geworden. Ich dachte, oben ist unten. Ich habe alles doppelt gesehen.“ Er sei „auf allen vieren hingekrochen und habe einen Knopf gedrückt, dass jemand zu mir kommt“, schildert der Betroffene selbst vor Gericht. 

Er habe den Beamten, die daraufhin in seine Zelle kamen, gesagt, dass sie einen Krankenwagen rufen sollen, weil es ihm nicht gut gehe. Auf diese Bitte hätte weder der Leiter der Aufnahmestelle noch der Arrestanten-Posten reagiert. Die zwei Angeklagten müssen sich deshalb wegen Quälens und Vernachlässigung eines Gefangenen verantworten. 

Häftling kam im Rollstuhl

Auf der Anklagebank sitzt auch ein Polizeijurist, dem die Staatsanwaltschaft Missbrauch der Amtsgewalt vorwirft. Laut Behörde soll der Jurist wissentlich seine Befugnisse missbraucht haben, indem er den 54-Jährigen einvernahm, „obwohl dieser augenscheinlich nicht vernehmungsfähig gewesen sei“. Das dementiert der Polizist am Mittwoch. Der Gefangene sei zwar im Rollstuhl zur Einvernahme geschoben worden, das sei aber nichts Ungewöhnliches. „Er ist drin gehängt und war angetrunken und ermüdet, aber in meiner Wahrnehmung hatte er keine gesundheitlichen Probleme“, so der Polizist. Anders nahm dies offensichtlich die Protokollführerin wahr. Sie habe geglaubt, dass der Mann ein Pflegefall sei, er sei „komplett nicht ansprechbar“ gewesen. 

Polizeijurist bemerkte „nichts Auffälliges“

Nach seiner Entlassung aus dem PAZ rief der Ukrainer die Rettung, die ihn ins AKH brachte. Dort wurde der Schlaganfall diagnostiziert.  Am frühen Nachmittag vertagte der Richter die Verhandlung, um auch die Mitarbeiter der Berufsrettung zu hören, die den 54-Jährigen ins Spital gebracht hatten. 

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