Frau erfand Vergewaltigung und wollte Mann erpressen

Frau erfand Vergewaltigung und wollte Mann erpressen
Bedingte Haftstrafen für die 25-Jährige und ihre Schwester; nicht rechtskräftig.

Eigentlich war es die 25-Jährige, die bei der Polizei Anzeige erstattete. Doch nun sitzt die junge Frau gemeinsam mit ihrer Schwester als Angeklagte im Gerichtssaal in Wien.

Die Hauptangeklagte, die als Beruf „Fundraiserin“ – also Spendensammlerin angibt, soll früher als Prostituierte tätig gewesen sein. So traf die Nigerianerin auch einen jungen Mann, der nun als Opfer (vertreten von Roland Friis und Philipp Winkler) geführt wird. Nach ihrem Treffen soll die 25-Jährige den Mann wegen Vergewaltigung angezeigt haben – doch diese Anschuldigung, sagt die Staatsanwältin, war falsch.

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Gleichzeitig soll die Frau mit ihrer Schwester versucht haben, den Mann zu erpressen. Insgesamt 60.000 Euro wurden von ihm verlangt.

Beide Frauen leugnen die Vorwürfe vor Gericht. Dass auf einem Handy entsprechende Nachrichten gefunden wurden, habe einen Grund: „Das Handy wurde an zwei Männer verliehen.“

Ausschluss der Öffentlichkeit

„Ich werde dich finden und ich werde dich töten“, stand darin etwa, zudem wurde ein Foto einer Schusswaffe weitergeschickt. Wenn er die Zahlungen leiste, werde die 24-Jährige ihre Anzeige zurückziehen, hieß es etwa.

Als Geldabholerin sollte die Schwester der Frau agieren, die mit der 24-Jährigen am Montag die Anklagebank teilte. Die beiden Frauen bekannten sich bei der Hauptverhandlung am Wiener Landesgericht nicht schuldig und meinten, sie wüssten nicht, wer diese Drohnachrichten verfasst habe.

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„Ich habe nichts damit zu tun“, sagte die 24-Jährige. Auf die Frage der Richterin, warum diese Mitteilungen auch Details über die Familie der Frau enthalten hätten, meinte sie: „Ich habe keine Ahnung.“ Sie blieb bei der Aussage, dass der Mann sie vergewaltigt hätte und sie nichts mit den Bedrohungen zu tun hätte.

Auch ihre Schwester beteuerte, „nichts von den Chats zu wissen“. Die 26-Jährige habe erst bei ihrer Einvernahme bei der Polizei von den Bedrohungen gehört. Auf das erpresste Geld sei sie nicht angewiesen. „Ich arbeite in einer Bäckerei und verdiene sehr gut“, meinte die 26-Jährige. Auch kenne sie das Opfer gar nicht. „Ich habe ihn heute erst das erste Mal gesehen.“

Dass ihre Schwester als Prostituierte gearbeitet habe, habe sie erst bei ihrer Befragung durch die Polizei erfahren. „Ich habe nur mitbekommen, dass sie jeden Abend arbeiten gegangen ist.“

"Er wohnt in einem Palast"

Belastet wurden die Frauen jedoch nicht nur von dem Opfer, sondern auch von dessen Freund sowie von dem Ex-Freund der 24-Jährigen. „Sie hat oft gelogen“, meinte der 27-Jährige. Insgesamt drei Mal berichtete die 24-Jährige dem Mann, dass sie vergewaltigt worden sein soll. Sie erzählte ihrem Ex-Freund auch von den Besitztümern des Freiers, von der Rolex-Sammlung sowie einer Sammlung teurer Sneakers. „Er wohnt in einem Palast“, soll sie dem 27-Jährigen gesagt haben. Daraufhin hätte sie Leute losgeschickt, um den 24-Jährigen zu erpressen.

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Die 24-Jährige wurde nicht nur wegen versuchter Erpressung, sondern auch wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung verurteilt. Sie müssen dem Opfer die Anwaltskosten in der Höhe von 5.500 Euro zahlen. „Die Erstangeklagte hat sich schon bei ihrer ersten Aussage widersprochen. Und die Zeugen haben sie glaubhaft belastet“, sagte Richterin Petra Schindler-Pecoraro. 

Urteile: 24 Monate bedingt für die 25-Jährige, 18 Monate bedingt für die Schwester. Beide nehmen das Urteil an, die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab; nicht rechtskräftig.

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