Prozess: Die angeblich beschmutzte Familienehre und das Erbe des Vaters

Prozess Wien
Der angeklagte Wiener hat ein Alkoholproblem - und einen Hang zu Adolf Hitler.

Die Beziehung zwischen Bruder und Schwester ist alles andere als gut. Der 35-jährige Angeklagte dürfte ein Problem damit haben, dass seine Schwester einen Bosnier geheiratet hat. Als der gemeinsame Vater im Sterben lag, eskalierte die Situation allerdings - und brachte den Österreicher schließlich vors Landesgericht für Strafsachen in Wien. Unter anderem wegen des Verbotsgesetzes. 

So echauffierte sich der Angeklagte etwa darüber, dass die Beziehung der "Familienehre schaden" würde. Den Schwager bezeichnete er als "Kanakenschwein". Der Schwester wünschte er: "Adolf Hitler soll deine Familie f*!". Und sollte die Familie am Begräbnis des Vaters auftauchen, "hau ich dir die Fresse ein, das schwöre ich auf die Mutter."

"Sind Sie ein bisserl ausländerfeindlich?"

Richter Wolfgang Etl lässt die Telefonate, in denen der Mann diese Worte fallen ließ, vorspielen. "Sind Sie ein bisserl ausländerfeindlich?", fragt er den arbeitslosen Angeklagten im Anschluss. "Nein, Herr Richter. Ich bin der Letzte, was ausländerfeindlich ist", erklärt der Mann. Weil sein Vater im Sterben gelegen sei, sei er an dem Tag einfach "ein Arsch" gewesen. "Was hat Adolf Hitler mit Ihren Probleme zu tun? 80 Jahre später fast...", schüttelt der Richter den Kopf. Antwort bekommt er keine. 

Mehrfach beteuert der Angeklagte: "Ich habe nichts gegen Ausländer. Mein bester Freund ist Kroate." Wohl aber gesteht er ein Alkoholproblem ein.

Dass der Richter den Umgangston in den Telefonaten für völlig verfehlt hält, hat auch einen anderen Grund: "Warum sind Sie so ordinär? Redet man so mit seiner Schwester?" - "Nein, Herr Richter. Das ist eine Schande, es tut mir leid", sagt der Mann.

"Host du auf die Uhr g'schaut?"

Doch auch gegenüber der Polizei verhielt er sich ähnlich. Nachdem die Schwester Anzeige erstattet hatte und ihn die Polizei für eine Einvernahme anrief, erklärte er dem Beamten: "Heast, du Narrischer! Host du auf die Uhr g'schaut? Ich komm sicher net zu dir!"

Er habe "ur" Angst vor der Polizei gehabt. Und er habe befürchtet, dass ihm die Schwester um sein Erbe (eine Gemeindebau-Wohnung und ein altes Auto) bringen könnte. "Kurz vor dem Tod Ihres Vaters war Ihr größtes Problem, was es zu erben gibt?", fragt der Richter nach.

Ewiges Problemkind

Die bedrohte Schwester schildert, dass sie davor schon zwei, drei Jahre keinen Kontakt mehr zum Bruder gehabt habe. "Er war immer schon das Problemkind", schildert sie. Der Mann sei eifersüchtig gewesen, als sie ihre Tochter zu Welt gebracht habe. "Ich habe sehr viel Angst vor ihm, er war immer schon gewalttätig, auch gegenüber den Eltern."

Als der Vater schließlich starb, traute sie sich tatsächlich nicht zur Beerdigung. Für ihren Mann und ihre Tochter organisierte sie Sicherheitsleute. Zudem kaufte sie Pfefferspray und ließ eine Alarmanlage installieren. 

Der Anwalt des Angeklagten hält dagegen, dass sein Mandant bereits ein Anti-Gewalttraining absolviert und eine Alkohol-Entgiftung in die Wege geleitet habe. "Ich bin überhaupt kein Nazi", sagt der Angeklagte noch einmal, bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückziehen. 

Urteil: Vom Vorwurf der Wiederbetätigung wurde der Mann freigesprochen. Verurteilt wurde er aber wegen gefährlicher Drohung und Nötigung. Bedeutet: 7 Monate Haft, davon zwei Monate unbedingt; nicht rechtskräftig.

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