Sozialhilfe-Empfängerin spritzte schwarz Lippen auf

Sozialhilfe-Empfängerin spritzte schwarz Lippen auf
Die 46-jährige Tschetschenin ist geständig und kommt mit einer Diversion davon.

Die Angeklagte erscheint am Freitagnachmittag im Wiener Landesgericht für Strafsachen mit schwindelerregend hohen Plateausohlen. Ein Kopftuch bedeckt ihre Haare.

Die hohen Wangen und die üppigen Lippen stechen umso mehr hervor. Die 46-jährige Tschetschenin legt wert auf ihr Äußeres.

Das Problem ist allerdings, dass sie auch bei anderen Frauen Lippen mit Hyaluronsäure aufpumpte und Botox verabreichte. Ohne entsprechende Ausbildung. Und außerdem schwarz. Die Frau lebte von der Sozialhilfe.

Die Schwarzarbeit flog auf. Das Finanzamt errechnete einen entstandenen Schaden in der Höhe von 65.000 Euro. 

„Ich bin schuldig, es tut mir sehr, sehr leid“, sagt die Frau vor Gericht. Und. „Ich möchte keine Fragen beantworten.“ Zumindest Anwalt Alexander Philipp schildert: „Sie hat eine Krankenschwester-Ausbildung und außerdem eine Hyaluronpen-Ausbildung.“ Keine der Kundinnen kam zu Schaden. Dennoch: „Sie hat mehr gemacht, als erlaubt war. Das bedauert sie. Sie zahlt den Schaden schon zurück.“

Angeklagt ist die Frau wegen Kurpfuscherei. Aber auch wegen Betrugs. Denn als Notstandshilfe-Bezieherin hätte sie melden müssen, wenn sie ins Ausland reist. Drei Mal besuchte sie ihre Heimat, ohne es zu melden. Teilweise über Monate. Die zu Unrecht erhaltene Notstandshilfe hat sie bereits zurückbezahlt, wie eine AMS-Vertreterin bestätigt. Die Schulden beim Finanzamt stottert sie ab. Aktuell arbeitet die Frau als Kosmetikerin.

Die Richterin hält eine Diversion in dem Fall für ausreichend. 400 Euro muss die Frau in den nächsten drei Monaten zahlen – dann ist die strafrechtliche Sache erledigt. Die Staatsanwaltschaft gibt dazu keine Erklärung ab.

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