Prozess: Der angebliche Gesinnungswandel des "Waffennarren" Peter B.
Peter B. ist nicht wiederzuerkennen. Die letzten Fotos, die von ihm veröffentlicht wurden, stammen aus den 1990er-Jahren. Damals war er in Zusammenhang mit den Briefbomben angeklagt - wurde aber freigesprochen. B.s Haarschnitt war akkurat, die Brille groß und getönt.
Am Montag erscheint B. mit wallendem Haar im Saal des Landesgerichts für Strafsachen in Wien. Er ist grau geworden.
Freigänger mit Geschäftssinn
Für den 53-Jährigen ist der Gang vor den Richter Routine. Er hat 13 Vorstrafen. Am Montag geht es um Suchtgift-Handel im großen Stil. 1,2 Kilo Speed hat er tatsächlich verkauft. Weitere elf Kilo waren in Planung. Dazu kommt noch ein gefundenes Waffenarsenal, das selbst die Ermittler sprachlos machte. Dutzende Maschinenpistolen, Sturmgewehre und Kriegsmaterial hatte B. in seiner Wohnung in Guntramsdorf, NÖ, gebunkert. Den Handel betrieb er während seiner Freigänge aus der Haft.
"Ich bekenne mich schuldig wie in der Anklageschrift, mehr möchte ich nicht dazu sagen", erklärt B. Rechtsanwalt Rudolf Mayer betont außerdem: "Er wurde von einem Mithäftling in der Justizanstalt Simmering dazu bestärkt, das zu tun. Der Mann war eine registrierte Vertrauensperson."
Ein, zwei Detailfragen beantwortet B. dann aber doch. Konkret, wie viel Geld er für den Verkauf einer Uzi und einer Kalaschnikow bekommen hat.
Buchhaltung
B. greift zu seinen Zetteln. "Moment", sagt er und blättert. "Er ist ein akribischer Techniker", erklärt Anwalt Mayer. Und B. wird fündig: 2.400 Euro für die Uzi mit Munition, 2.500 für die Kalaschnikow. Ein weiterer Deal, bei dem es um 110.000 Euro ging, kam nicht mehr zustande.
"Das sind große Verbrechen, die Sie nicht mehr machen werden, richtig?", fragt der Anwalt. "Ja!", beteuert der Angeklagte. Im einschlägigen Umfeld von B. sei es geradezu eine Schande, geständig zu sein und Mittäter zu nennen, betont Mayer. Sein Mandant habe es dennoch getan.
"Ich kenne ihn seit 30 Jahren, ich habe einen Wandel bei ihm gemerkt. Auch die kriminelle Intensität lässt im Alter nach", meint er über B., den er im Vorfeld als "Waffennarren" bezeichnet hatte. Er glaube fest daran, dass B. nach Verbüßung seiner Haft "endlich Ruhe" gibt.
"Ich bereue", erklärt B. "Ich bin jetzt dreifacher Großvater, ich will meine Zeit mit den Enkelkindern verbringen."
Da wird er allerdings noch etwas warten müssen. Das Schöffengericht verurteilt Peter B. wegen Drogenhandels und Vergehen nach dem Waffengesetz zu 7,5 Jahren Haft (Strafrahmen 15 Jahre). B. nimmt das Urteil an, die Staatsanwaltschaft erbittet Bedenkzeit. Nicht rechtskräftig.
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