Überstellung von Häftling aus der Schweiz sinnvoll?
Fall 2: Die betroffene Familie wollte vom Angeklagten wissen, ob die Verlegung ihres Sohnes aus der Haft in der Schweiz nach Österreich sinnvoll wäre und wie sich der Vollzug in Österreich gestalte. Bei offiziellen Stellen, wie dem Justizministerium, hätte die Mutter keine Auskunft erhalten, über einen Vortrag sei man auf den Angeklagten aufmerksam geworden. „Wir haben auf Hilfe gehofft“, erinnerte sich die Frau vor Gericht, die dem Angeklagten 15.000 Euro ausgehändigt hatte. Auch in diesem Fall wurde ein Gutachten erstellt, selbstverständlich hätte der Angeklagte auch Anspruch auf Honorierung seiner Leistungen gehabt. Abrechnung habe sie keine bekommen, sie meinte vor Gericht, dass etwa 10.000 Euro noch an Leistungen offen sein sollten, die er wegen Corona und der Inhaftierung nicht erbringen hätte können. Als Privatbeteiligte wollte sie sich nicht anschließen: „Wir haben immer einen guten Kontakt zu ihm (dem Angeklagten, Anm.) gehabt. Wir machen uns das direkt mit ihm aus.“ Einen Appell richtete sie nach ihrer Befragung an die Öffentlichkeit: Die Justizbehörden sollten eine Stelle für solche Fälle einrichten, damit nicht solch private Geschäftsmodelle entstehen würden.
Fall 3: „Er war meine einzige Ansprechperson, ich war hilflos und fühlte mich nach Strich und Faden betrogen.“ Das Drama der jungen Zeugin: Sie wollte Gerechtigkeit für ihren Bruder, der Angeklagte sei immer für sie da gewesen. Warum sie ihm 2.400 Euro Bargeld ausgehändigt hätte? Das konnte sie sich auch nicht mehr erklären. Sie hätte sich lange gut betreut gefühlt, aber nichts von dem, was sie erwartet hatte, sei eingetroffen. Mit 1.400 Euro schloss sie sich dann als Privatbeteiligte an.
"Fühlten uns hilflos"
Fall 4: Auch hier geht es um den Bruder. Und um viel Geld. 8.000 Euro. Über einen Mithäftling des Bruders sei man auf den Angeklagten und dessen Verein aufmerksam geworden, erzählte die Frau der Richterin, „wir fühlten uns hilflos“. Die Familie hat schon viel mehr Geld in die Verfahren des Familienmitglieds gesteckt, einen Kredit über 120.000 Euro für Anwälte in den Prozessen investiert. In den Gesprächen mit dem Angeklagten habe man das Gefühl gehabt, er hätte Erfahrung. So habe man sich auf sein Angebot, ein Gutachten über die Chancen einer Wiederaufnahme des Verfahrens zu erstellen, eingelassen. Dafür sei das überwiesene Geld gewesen. Für Drechsler nicht, so die Zeugin. Schließlich schloss sie sich mit der gesamten Summe als Privatbeteiligte an.
Fall 5: Es geht wieder um den Sohn. 3.500 Euro hatte der Ägypter mit österreichischem Pass dem Angeklagten übergeben, damit er ein Gegengutachten erstellt. Das sei dazu gedacht gewesen, den psychisch kranken Sohn aus dem Maßnahmenvollzug zu bekommen: „Ich wollte, dass mein Sohn nach Hause kommt. Der Angeklagte hat versprochen, dass mit dem Gutachten bessere Chance auf Entlassung bestehen.“ Dass der Angeklagte überhaupt Anspruch auf Honorierung seiner Tätigkeit habe, stellte dieser Zeuge in Abrede: „Das ist mit meiner Mitgliedschaft beim Verein abgedeckt.“ Da auch kein Gutachten erstellt worden sei, war der Zeuge sicher: „Aber sicher wurde ich geschädigt.“ Und hängte sich mit der ganzen Summe als Privatbeteiligter an.
"Haben Zeit verloren"
Fall 6: „Ich fühle mich getäuscht“, klagte die Mutter eines Sohnes, der im Maßnahmenvollzug untergebracht ist. Sie hatte den Verein übers Internet gefunden und bei verschiedenen Stellen nachgefragt, ob der Angeklagte seriös sei: „Sogar ein Arzt hat ihn mir empfohlen.“ Ihr habe der Angeklagte versprochen, dass der Sohn früher rauskomme: „Als Angehörige möchte man ja alles für seinen Sohn tun. Dabei haben wir durch falsche Informationen viel Zeit für meinen Sohn verloren, weil er nicht in Therapie gekommen ist.“ Und auch nicht aus dem Maßnahmenvollzug. Sie hat 11.000 Euro als Privatbeteiligte angemeldet.
Fall 7: Aus Deutschland ist eine Zeugin via Videokonferenz zugeschaltet. Nachdem ihre Tochter „wieder einmal Blödsinn“ gemacht habe, hätte sie sich einmal mehr mit der Bitte um Unterstützung an den Angeklagten gewendet. Er habe sofort ein Gutachten und eine passende juristische Vertretung als nötig erachtet, um eine bedingte Haftentlassung zu erwirken. Er habe immer wieder betont, dass es möglich sei, die Tochter „rauszubringen“. Dass er für seine Tätigkeiten Geld erhalten hätte sollen, kann die Frau nicht nachvollziehen: „Er war ja als Besucher da, wir haben Karten gespielt, das waren doch keine Beratungen.“ Darüber hinaus sei das Gutachten nicht verwendbar gewesen und die Anwältin habe nicht gut gearbeitet. Sie schloss sich dem Verfahren mit 2.500 Euro als Privatbeteiligte an.
In dieser Tonart wird es an den ausstehenden Prozesstagen weitergehen. Neben weiteren Klienten stehen dann auch die Einvernahmen des vom Angeklagten immer wieder engagierten Gutachters, eines Mitarbeiters des Vereins, ein Vertreter des AMS (der Angeklagte soll auch 35.000 Euro Sozialleistungen unrechtmäßig bezogen haben) sowie von Anwälten, mit denen der Ex-Häftling kooperiert hat, am Programm. Das Urteil ist für Mitte März zu erwarten.
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