Polizei fordert die Untersagung von Corona-Demos
Nachdem am vergangenen Montag bei einer Demonstration von Gegnern der Corona-Maßnahmen Masken verbrannt wurden, kein Abstand gehalten und die Maskenpflicht ignoriert wurde, stand die Frage im Raum, warum die Demo nicht aufgelöst wurde.
Wie der KURIER berichtete, verwies die Wiener Polizei auf die Gesundheitsbehörden: Der Magistrat müsse die Demos auflösen lassen. Die Stadt Wien wiederum meinte, die Polizei sei zuständig, mit der Behörde müsse nur Rücksprache gehalten werden. Man wäre einer Auflösung nicht im Weg gestanden.
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Die Polizei blieb bei ihrer Rechtsansicht und fordert nun, dass die Demonstrationen, die für kommendes Wochenende angekündigt wurden, im Vorhinein untersagt werden. Die Polizei könne das als Versammlungsbehörde nicht, da es um Gesundheitsmaßnahmen ginge: "Die derzeitige Rechtslage sieht eine Anordnung der Gesundheitsbehörden zum Umgang mit Versammlungen vor", heißt es in einer Aussendung der Polizei.
"Demos sind Gefahr für die Gesundheit"
Der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl sagte dazu: „Die Polizei schützt die Grund- und Freiheitsrechte in unserem Land. Gerade im Fall der Anti-Corona-Demonstrationen sind Gefahren für die Gesundheit der Demo-Teilnehmer zu erwarten. Anwendungen oder Verfügungen für das Zusammentreffen größerer Menschenmengen müssen dafür bereits im Vorfeld von den Gesundheitsbehörden aufgrund des Epidemiegesetzes getroffen werden."
Die Polizei werde mit einem "massiven Kräfteaufgebot bei den Demonstrationen im Einsatz" sein. Es wäre aus Sicht der Wiener Landespolizeidirektion aber sinnvoll, diese Versammlungen aus gesundheitlichen Gründen bereits vorweg seitens der Gesundheitsbehörden aus epidemiologischer Gründen zu untersagen. Damit hätte die Polizei Rechtssicherheit beim Einschreiten und könne "durch taktisches Einschreiten eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten eindämmen."
Eine rechtstheoretische Diskussion in Zusammenhang mit Versammlungen hält Pürstl zum gegenwärtigen Zeitpunkt für "zweitrangig".
Stadt sieht Zuständigkeit weiterhin bei der Polizei
Die Stadt Wien wiederum hat das Gesundeitsministerium in einem Schreiben mittlerweile ersucht, den Passus aus der Verordnung zu streichen, in dem es heißt, dass Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde gehalten werden muss (der KURIER berichtete).
Die Stadt fordert, dass alleine die Polizei zuständig ist. Man könne schließlich nicht im Vorhinein sagen, ob die Maßnahmen eingehalten werden und vor Ort sei auch nur die Polizei. Das Gesundheitsministerium will nun alle Parteien zu einem klärenden Gespräch laden.
Staatsrechtler Peter Bußjäger sagte zum KURIER, dass die Polizei aber ohnehin auch jetzt schon einschreiten hätte können, auch ohne Rücksprache mit der Behörde. Am Land sei das einfacher - denn dort sind die Bezirkshauptmannschaften Gesundheits- und Versammlungsbehörden.
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