Corona-Demos: Stadt Wien will Polizei-Verantwortlichkeit

Corona-Demos: Stadt Wien will Polizei-Verantwortlichkeit
Es ergebe "keinen Sinn", dass die Polizei bei der Gesundheitsbehörde um Auflösung einer Demo bitten müsse.

Es war ein Aufreger des vergangenen Wochenendes: Rund 1.500 Corona-Verharmloser, Verschwörungstheoretiker und Rechtsextreme zogen am Montag durch die Wiener Innenstadt, um gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu protestieren. Abstände wurden nicht eingehalten, Masken nicht getragen und teilweise sogar verbrannt.

Und die Polizei? Sah bei dem rechtswidrigen Treiben nur zu. Vorgeblich, weil es laut Covid-Verordnung einer Anweisung der Gesundheitsbehörde brauche, um tätig zu werden. Eine Rechtsmeinung, die freilich nicht alle teilen: "Die Polizei hätte ganz klar einschreiten können - auch ohne ok der Gesundheitsbehörde", sagte etwa der Staatsrechtler Peter Bußjäger zum KURIER.

Die ganze Vorgeschichte lesen Sie hier:

So oder so hat das Gesundheitsministerium die betroffenen Behörden zu einer Aussprache "über eine klare, einvernehmliche Rechtsauslegung" geladen. Bereits im Voraus hieß es aus dem Ministerium, eine Auflösung bei Verstößen habe zwar grundsätzlich durch die Polizei zu erfolgen, aber nach Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde.

Für die angesprochenen Gesundheitsbehörde der Stadt Wien (MA 15) würde dieser Passus der Rücksprache, der in Paragraf 10 Abs. 13 Z 1 der Covid-19-Maßnahmenverordnung geregelt ist, jedoch "eigentlich keinen Sinn" machen, hieß es aus der Wiener Magistratsdirektion.

Probleme durch mangelnde Begutachtung

Darauf habe man bei einem Gespräch mit dem Gesundheitsministerium und der Landespolizeidirektion (LPD) bereits im Sommer hingewiesen. Der Passus seit aber trotzdem kurzfristig in die Verordnung aufgenommen worden - ohne Begutachtungsfrist und daher ohne Möglichkeit, die Bedenken nochmals anzuführen, hieß es in einem Statement an die APA.

Die Magistratsdirektion stellt klar: Wird der Abstand nicht eingehalten oder die MNS-Pflicht verletzt, ergibt sich ein Gesundheitsrisiko, das klar gesetzlich festgelegt und geregelt ist. Diese gesetzliche Regelung gilt für alle, auch für die Polizei und auch ohne Empfehlung der Gesundheitsbehörde. Wenn die Polizei also feststellt, dass die gesetzliche Vorgabe massiv unterlaufen wird, muss sie einschreiten - dazu brauche es keine Gesundheitsbehörde und auch keine Empfehlung.

Am Samstag soll in Wien jedenfalls eine weitere Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen stattfinden.

Die Stadt Wien empfiehlt dem Gesundheitsministerium jedenfalls die Zwischenschleife an Konsultation zu bereinigen, sprich Abs. 13 von § 10 der aktuellen Covid-19-Maßnahmen-VO zu streichen, "denn gelindere Mittel, die den gesetzmäßigen Zustand - also Maske oder Abstand - bewirken, sind in einer solchen Situation schlicht nicht vorstellbar."

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