Pistengegner werfen Gericht Befangenheit vor

Pistengegner werfen Gericht Befangenheit vor
Anwalt der Bürgerinitiativen will nach dreitägiger Berufungsverhandlung Rechtsmittel gegen das Verfahren ergreifen.

Bei den Gegnern der dritten Piste, die seit Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Großprojekt auf dem Flughafen Schwechat kämpften, herrscht nicht nur Ernüchterung. Wolfram Proksch, Anwalt der Antifluglärmgemeinschaft, wirft Richter Karl Thomas Büchele sogar Befangenheit vor. Er will „jedes erdenkliche Rechtsmittel gegen das Verfahren ergreifen“.

Der Grund: Büchele ließ keine Fragen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm zu. „Wir stützen uns ausschließlich auf die Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung“, erklärte er. Also auf ein Gesetz, das die Lärmschutz-Mindeststandards definiert, und in das bereits ein umweltmedizinisches Gutachten der Uni Wien Eingang fand. (Und zwar ein unvollständiges, wie die Pistengegner kritisieren.)

„Rechtswidrigkeiten“

In der Berufungsverhandlung ging es um jene 28 Einwände, die Bürgerinitiativen und Anrainer nach der Genehmigung der 3. Piste durch das Land NÖ gegen das Großprojekt eingebracht hatten. Ein Ende des Streits ist aber noch lange nicht in Sicht.

Anwältin Susanne Heger von der „BI gegen Fluglärm in Wien West“ ortet im gesamten Verfahren „eine Latte von EU-Rechtswidrigkeiten“. Etwa, dass in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nur eine einzige Lage für die dritte Piste untersucht wurde; dass die Flugrouten bei der Genehmigung keine Berücksichtigung fanden; oder, dass die bisherigen Ausbaumaßnahmen des Airports nicht Teil der UVP waren.

Da sowohl Flugbewegungen, als auch Passagiere weniger geworden sind, stellt Heger zudem das „öffentliche Interesse“ an dem Projekt infrage. Im Gesamtjahr 2011 wurden laut Flughafen Wien AG noch 246.157 Movements gezählt, 2012 waren es 244.647, 2013 231.178 und im Vorjahr - von Jänner bis November 214.166. Die Passagierzahlen entwickelten sich von 21,1 Millionen im Jahr 2011 (davon 30,8 Prozent Transferpassagiere) auf knapp 20,9 Millionen (29,4 Prozent Transfer).

Das Gericht entscheidet nun, ob die Genehmigung aufrecht bleibt oder von zusätzlichen Auflagen abhängig gemacht wird. Der Spruch ergeht schriftlich im Laufe des Jahres. Benötigt werde die Piste laut Flughafen-Management erst 2025.

Wahrscheinlich ist, dass die Pistengegner das Projekt vors Höchstgericht bringen.

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