Österreicher attackierte Jogger in London: Einweisung in Anstalt

Landesgericht Wien
32-Jähriger wollte sich „von Alien-Hater-Verrätern“ befreien. Laut Psychiater „Vollbild einer paranoid-schizophrenen Psychose“. Gerichtsentscheidung rechtskräftig.

Nach einer lebensbedrohlichen Attacke auf einen Spaziergänger (der Betroffene korrigierte in seiner Zeugenaussage die Angaben der Justiz, die von einem Jogger gesprochen hatte, Anm.) ist ein 32-jähriger Wiener am Mittwochabend am Landesgericht rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Sohn eines Hochschulprofessors wollte am 12. April 2020 dem ihm völlig unbekannten Mann mit einer abgebrochenen Glasflasche die Kehle durchtrennen.

Laut Staatsanwaltschaft misslang das Vorhaben aufgrund der heftigen Gegenwehr des Spaziergängers. „Mir tut leid, dass es dazu kommen musste“, erklärte der 32-Jährige. Er habe aber „keine andere Möglichkeit gehabt, mich der Nadeldrohnenfolter zu entziehen“, führte der Mann ins Treffen. Und er skizzierte dann dem Schwurgericht (Vorsitz: Christina Salzborn) ein Gedankenkonstrukt, das der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann als „buntes, paranoides Wahnsystem“ bezeichnete.

„Sie haben die seltene Gelegenheit, das Vollbild einer paranoiden-schizophrenen Psychose vor sich zu sehen“, bemerkte Hofmann in Richtung der Geschworenen. Der 32-Jährige sei im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig gewesen. Hofmann empfahl dringend, dem Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft zu folgen und den 32-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Dieser sei nämlich „aus vielen Gründen gefährlich“, verwies der Sachverständige auf die völlige Krankheitsuneinsichtigkeit des Mannes sowie den Umstand, dass sich dessen psychotischer Zustand seit seiner Anhaltung in der Justizanstalt Josefstadt trotz mehrmonatiger medikamentöser Behandlung nicht gebessert habe.

32-Jähriger sieht sich als Opfer einer Verschwörung

Der 32-Jährige zeigte sich im Grauen Haus überzeugt, Opfer einer gegen ihn gerichteten Verschwörung zu sein. „Es geht um Alien-Hater-Verräter, die sich fälschlicherweise als Reptilien ausgeben. Sie haben begonnen, mich mit Nadeldrohnen zu foltern“, legte er vor Gericht dar. Zusätzlich zu den Stichen am ganzen Körpern empfange er telepathische Botschaften. Als einzigen Ausweg habe er gesehen, „die Aufmerksamkeit des Alien-Bosses“ auf sich zu ziehen.

Er habe sich deswegen ein Branding mit den Codes, die Aufzeichnungen der Alien-Hater-Verräter enthalten, auf den rechten Oberschenkel und „eine genaue Kopie“ auf den linken Oberschenkel tätowieren lassen, betonte der Mann, der darüber hinaus ein T-Shirt mit aufgedruckten Codes trug, das seinen Angaben zufolge den Tattoos auf seinen Schenkeln entsprechen soll: „Den Inhalt dessen will ich gern dem Alien-Boss bei einer Audienz mitteilen.“

"I need to kill someone today"

Wie die Staatsanwältin ausführte, wurde das Opfer „wie aus dem Nichts“ angefallen. Der psychisch Kranke habe ihn längere Zeit verfolgt, dann zu Boden gestoßen, geschlagen und getreten und mit den Worten „I need to kill someone today“ versucht, ihm mit der Scherbe einer zerbrochenen Wodkaflasche die Kehle aufzuschneiden. Das Opfer habe sich heftig gewehrt, laut um Hilfe geschrien, dessen ungeachtet tiefe Schnittwunden im Gesichtsbereich - etwa vom linken Auge abwärts - davon getragen.

Das Opfer - ein 35-jähriger Mann - wurde am Nachmittag im Weg einer Videokonferenz als Zeuge vernommen. „Ich hatte echt Glück“, hielt er fest. Der Unbekannte habe ihm mit der Scherbe von der Augenbraue übers Auge Richtung Wange geschnitten: „Der Schnitt ging übers Auge, es war komplett offen.“ Einen zweiten, tiefen Schnitt habe ihm der Mann am Jochbein beigebracht.

"100 Nähte im Gesicht"

Er sei dann in die Notaufnahme eines Krankenhauses gebracht worden, um sich vor allem die Verletzung am Auge behandeln zu lassen. Er sei jedoch nicht operiert worden - „Es war Ostersonntag und es gab Covid“ -, habe daher um 4.00 Uhr in der Früh ein Taxi nach Hause genommen und um 9.00 Uhr ein anderes Spital aufgesucht, wo man ihn entsprechend versorgt habe. Über mehrere Wochen habe er in weiterer Folge „ungefähr 100 Nähte im Gesicht“ gehabt, schilderte der 35-Jährige. Er habe in der Zeit viel meditiert und versucht, sich psychisch nicht runterziehen zu lassen. Zum Glück habe die Attacke äußerlich keine großen bleibenden Schäden hinterlassen und nicht zum Verlust der Sehkraft seines linken Auges geführt, betonte der Mittdreißiger.

Er habe freiwillig von dem Mann abgelassen, hatte zuvor der Angreifer beteuert. „Er war schon so voller Blut, dass ich mir gedacht habe, wenn mir das nicht die Aufmerksamkeit des Alien-Bosses bringt, würde mir der Mord das auch nicht bringen.“

Von London nach Wien

Die Art und Weise, wie die englischen Behörden mit dem 32-Jährigen umgingen, der nach der Attacke festgenommen worden war, mutet eigenartig bis befremdlich an. Er kam auf eine Psychiatrie, wurde jedoch nach zwei Monaten ohne jedwede Auflagen entlassen. Der 32-Jährige spazierte darauf in eine Trafik, kaufte sich Feuerzeugbenzin und zündete in einem Park in London eine Statue an. Darauf landete er wiederum in einem psychiatrischen Krankenhaus, konnte nach einiger Zeit aber völlig unbehelligt England verlassen, ohne dass er strafrechtlich belangt worden wäre.

Er kehrte nach Wien zurück und zog bei seinem Vater ein. Im Dezember 2020 erzählte er dann seinen Eltern von seinem Überfall auf den Spaziergänger. Die heimische Justiz erfuhr wiederum vom österreichischen Außenministerium von der Gewaltattacke in London. Als sich der Zustand des 32-Jährigen immer mehr verschlechterte und sich seine Mutter und sein jüngerer Bruder vor ihm zu fürchten begannen, wandte sich auch der Vater an die Behörden. Diese mussten sich erst mühsam die Unterlagen aus England beschaffen, um die Dimension dessen zu erkennen, was dort vorgefallen war, wobei Teile nicht übermittelt wurden - „aus datenschutzrechtlichen Gründen“, wie nun die zuständige Staatsanwältin verriet.

Unterbringung im Maßnahmenvollzug

Sie hatte gegen den 32-Jährigen ein sogenanntes Inlandsverfahren eingeleitet, der Mann war zu Jahresbeginn festgenommen worden. Wäre er zurechnungsfähig gewesen, hätte er sich wegen versuchten Mordes zu verantworten gehabt. Die Geschworenen qualifizierten am Abend nach eingehender Beratung die Anlasstat einstimmig als Mordversuch, bejahten die Zurechnungsunfähigkeit des 32-Jährigen und gaben dem Unterbringungsantrag im Maßnahmenvollzug Folge. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger erklärte sich der 32-Jährige damit einverstanden.

Dabei hatte er am Ende seiner Befragung noch betont, er sei nicht krank: „Ich war nicht verrückt, ich bin nicht verrückt.“ In den vergangenen Wochen hätten ihn die Alien-Hater-Verräter täglich in seiner Zelle gefoltert: „Trotzdem habe ich niemanden umgebracht. So viel zu meiner Gefährlichkeit.“

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