Großprozess gegen mutmaßliche IS-Terroristen vor Urteil

Landesgericht Wien
Die Geschworene zogen sich kurz nach 11.00 Uhr zur Beratung zurück. Teilweise gab es tränenreiche Schlussworte der Angeklagten.

Am Wiener Landesgericht geht am Dienstag der Prozess gegen fünf Angeklagte zu Ende, die sich für die radikalislamistische Terror-Miliz „Islamischer Staat“ betätigt haben sollen. Unter den Beschuldigten befinden sich zwei Foreign Terrorist Fighters, deren Ehefrauen sowie der rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilte ehemalige „Hassprediger“ Mirsad O. alias Ebu Tejma. Die Beratung der Geschworenen wird einige Zeit in Anspruch nehmen, sie müssen 33 Fragen beantworten.

Die Laienrichter zogen sich gegen 11.00 Uhr zur Beratung zurück. Bis zur Entscheidungsfindung kann es einige Stunden dauern. Mit einem Urteil wird nicht vor dem Abend gerechnet. Am Dienstagvormittag standen die Schlussplädoyers der Verteidigung am Programm, danach konnten noch die Angeklagten Schlussworte an das Schwurgericht richten, die teilweise recht tränenreich ausfielen. In neun Verhandlungstagen wurden die Geschehnisse seit dem Jahr 2013 aufgearbeitet.

Abu Aische

Der Hauptangeklagte, ein gebürtiger Tschetschene, soll mit seiner Ehefrau und der gemeinsamen Tochter Ende August 2013 über die Türkei nach Syrien gereist sein und unter dem Kampfnamen Abu Aische im Bürgerkrieg für den IS gegen das Assad-Regime gekämpft haben. Zunächst kurze Zeit in einer bunt zusammen gewürfelten Miliz, dann bis April 2015 in einer aus Tschetschenen gebildeten Kampftruppe, wobei er laut Anklage eine Führungsfunktion innehatte.

Die Truppe tat sich der Staatsanwaltschaft Graz zufolge, die die Ermittlungen geleitet hatte, offenbar durch besondere Grausamkeit hervor. So soll Turpal I. in der nordsyrischen Stadt Hraytan die Erschießung von Bewohnern eines Hochhauses sowie drei als Sklavinnen gefangen genommener Frauen angeordnet haben. In Ratyan - einer Kleinstadt nördlich von Aleppo - ließ er laut Anklage zumindest sieben Schiiten mit Messern die Köpfe abschneiden, in der unweit gelegenen Stadt Hayyan soll er sich an ähnlichen Tötungen von Männern und Frauen in einer Wohnsiedlung aktiv beteiligt haben.

"Kronzeuge"

Er bestreitet das. Turpal I. meinte vor Gericht, er werde verwechselt, er habe in Syrien zwei oder drei Mal das Grab seines Schwagers besucht. „Dass ich Gräueltaten begangen habe, das sind falsche Vorwürfe“, meinte der 32-Jährige in seinen Schlussworten. Er betonte erneut, unschuldig zu sein. Für seinen Verteidiger Florian Kreiner gebe es kein Beweismittel, das darauf schließen lasse, dass Turpal I. für die gegen ihn erhobenen Vorwürfe verantwortlich sei.

„Wir haben hier massive Gräueltaten, die absolut zu verurteilen sind. Aber damit hat mein Mandant nichts zu tun“, betonte der Anwalt in seinem Plädoyer. Die Aussagen des „Kronzeugen“, der gegen tschetschenischstämmige Foreign Terrorist Fighter ausgesagt hat, bezeichnete Kreiner als „erfundene Geschichten, die von hinten bis vorne nicht stimmen.“ Der Mann, der auch vor Gericht mit Erinnerungslücken zu kämpfen hatte, habe sich bereits im Ermittlungsverfahren widersprochen. „Das ist keine Grundlage für eine Verurteilung“, so der Anwalt.

Geständiger Hassprediger

Der Tschetschene war 2004 als Flüchtling nach Österreich gekommen und wurde laut Anklage vom radikalislamistischen „Hassprediger“ Mirsad O. für den IS rekrutiert. Er soll mehrere junge Männer dazu gebracht haben, für den IS in Syrien in den Krieg zu ziehen, darunter einen zum Islam konvertierten Steirer und einen jungen Tschetschenen, der im Mai 2013 bei Kampfhandlungen ums Leben kam.

O. zeigte sich in dem Verfahren großteils geständig, er habe zu terroristischen Straftaten aufgerufen, von den Gräueltaten, an denen Turpal I. laut Anklage dort beteiligt gewesen sein soll, habe er aber nichts gewusst, sagte sein Anwalt Leonhard Kregcjk. „Es tut mir leid, dass es passiert, ich kann es nicht mehr ändern. Ich hätte mir gewünscht, damals hätte mir einer die Hand gereicht“, sagte der Beschuldigte.

Mirsad O. soll auch den 32-jährigen Steirer rekrutiert haben. Dieser war mit 17 zum Islam konvertiert, weil er sich in eine Muslima verliebt hatte. In weiterer Folge radikalisierte er sich, angespornt von den Predigten und Vorträgen von Mirsad O. Im September 2013 reiste er mit seiner Frau und dem gemeinsamen drei Monate alten Sohn an die türkisch-syrische Grenze.

Während Frau und Kind in der Türkei blieben, setzte der Mann nach Syrien über, wo er bereits von IS-Kämpfern erwartet, in ein Haus gebracht und mit einer Kalaschnikow ausgestattet wurde. „Ich hab' damals nicht gewusst, was Kampfhandlungen bedeuten, was Krieg bedeutet“, schilderte der Angeklagte. Seine ursprüngliche Bereitschaft, für den IS gegen das Assad-Regime zu kämpfen, schwand jedoch rasch, als seine Truppe von Kampfjets bombardiert wurde. „Ich hätte auch tot sein können.“

Reue

„Ich habe die letzten zehn Jahres meines Lebens verschwendet, für diesen Schwachsinn und für diese Ideologie“, sagte der Steirer in seinen Schlussworten. Er habe „Elend“ seiner Familie beschert. „Ich bereue es zutiefst.“ Aufgrund seines umfangreichen Geständnisses und weil er auch gegen Mitangeklagte ausgesagt hat, hätte er es nicht leicht in der Haft, aber er wolle nicht jammern.

„Das Geständnis gehört für mich zur Reue dazu.“ Er wolle dem Sohn und der Tochter eine islamfreie-, religionsfreie Zukunft geben, deshalb habe er auch den muslimischen Namen des Buben ändern lassen. „Sie sollen so aufwachsen wie ich aufgewachsen bin, in der Steiermark, frei von Gewalt.“ Auch seine Eltern, die sich seit zehn Jahren Sorgen gemacht haben, sollen endlich ein normales Leben führen können.

Mitangeklagt sind neben den beiden Foreign Terrorist Fighters und Mirsad O. die Ehefrau des Steirers und die Ex-Frau von Turpal I., die sich von diesem inzwischen getrennt hat. Staatsanwalt Johannes Winklhofer hatte auch die Eltern von Turpal I. wegen terroristischer Vereinigung angeklagt. Der Vater ist allerdings im vergangenen Dezember verstorben, die Mutter dürfte untergetaucht sein - Winklhofer beantragte eine Festnahmeanordnung und die Erlassung eines Europäischen Haftbefehls, um ihrer habhaft zu werden. Für den Hauptangeklagten geht es im Fall einer anklagekonformen Verurteilung um zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

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