Nur ein Stern war zu wenig: Klage gegen Internet-Riesen Google

Nur ein Stern war zu wenig: Klage gegen Internet-Riesen Google
Online-Bewertungen: Dienstleister wehren sich gegen anonyme Negativ-Rezensionen, Google pocht auf die Meinungsfreiheit.

Immer breiter wird der Widerstand gegen Online-Plattformen, auf denen Dienstleistungen anonym bewertet werden können. Wie der KURIER berichtete, geht eine Wiener Ärztin aktuell gerichtlich gegen falsche, ihrer Ansicht nach geschäftsschädigende Einträge auf Docfinder und Google vor.

Sie ist nicht die Einzige: Die Wiener Rechtsanwältin Katharina Braun führt derzeit am Handelsgericht für eine Klientin aus der Dienstleistungsbranche ein Verfahren gegen den Internet-Riesen Google. Auch hier geht es um negative sogenannte Einstern-Bewertungen von anonymer Seite, die im Rahmen des Dienstes „Google my Business“ abgegeben wurden. Um nicht erst recht weitere negative Bewertungen zu provozieren, will die Klägerin anonym bleiben.

Im Verfahren wird die Herausgabe der Daten des Rezensenten gefordert bzw. die Löschung der Bewertung. „Bei den Einträgen ist nicht einmal nachvollziehbar, ob es sich bei dem Rezensenten überhaupt um einen Klienten handelte“, schildert Anwältin Braun. Andere Internet-Unternehmen würden entsprechende Verifizierungen verlangen, die dies auch belegen.

Urheber im Dunklen

Da Google nur über eine E-Mail-Adresse des Bewerters verfüge, die leicht ohne Angabe der Identität angelegt werden kann, sei es unmöglich zu wissen, wer hinter der Bewertung steckt. „Das können geschäftliche Konkurrenten genauso wie Privatpersonen sein, die mit negativen Bewertungen dem Unternehmen schaden wollen“, sagt die Anwältin.

Nur ein Stern war zu wenig: Klage gegen Internet-Riesen Google

Anwältin Katharina Braun

Ein weiterer Kritikpunkt: Zwar könne man problematische Rezensionen bei Google melden, im konkreten Fall habe das Unternehmen jedoch nur mit der Standard-Antwort reagiert, dass kein Verstoß gegen die Richtlinien vorliege.

Mit dem Verfahren erwartet sich Braun eine Entscheidung, die richtungsweisend für andere Leidtragende der mangelhaften Transparenz bei Online-Bewertungen sein soll.

Zuversichtlich machen sie entsprechende Urteile aus Deutschland: So wurde zum Beispiel im Vorjahr Google vom Landgericht Lübeck auf Unterlassung verurteilt. Ein Kieferorthopäde hatte wegen einer Einstern-Bewertung Klage eingebracht. Es gibt allerdings auch ähnlich gelagerte Verfahren, in denen die Gerichte gegen die Kläger entschieden.

In seiner Stellungnahme zu der Klage am Wiener Handelsgericht argumentiert der Internet-Konzern, dass negative Bewertungen sehr wohl auch zulässig seien, wenn diese nicht von einem direkten Kunden des Unternehmens stammen.

Freie Meinung

Dass man anonyme oder pseudonymisierte Bewertungen zulässt, begründet man bei Google wiederum mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Soll heißen: Jeder darf sich im Internet – unter Einhaltung gewisser Mindeststandards – frei zu Wort melden dürfen, ohne dass er sich damit der Gefahr willkürlicher Angriffe aussetzt.

Seitens Google wird auch der Datenschutz ins Feld geführt. Dieses Grundrecht würde verletzt werden, müssten die Online-Bewerter mitunter sensible, vertrauliche Informationen offenlegen.

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