Neues Lobau-Gutachten: Gewessler verstößt gegen EU-Recht

Lobautunnel
Laut Stadt Wien regelt eine EU-Verordnung zum Transitverkehr, dass die S1 gebaut werden muss. Und: Die Stadt will Schadenersatz vom Bund.

Nach der Wiener Wirtschaftskammer präsentiert auch die Stadt Wien ein umfassendes Rechtsgutachten, das mit der Entscheidung der grünen Verkehrsministerin Leonore Gewessler, den S1-Lückenschluss samt Lobautunnel nicht zu bauen, hart ins Gericht geht.

Die S1 ist Teil des europäischen Transitrouten-Netzwerks TEN - und zwar als Abschnitt einer Route, die vom Baltikum bis an die Adria führt, heißt es in dem Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Onz & Partner. Bereits im Jahr 2013 habe Österreich die S1-Errichtung als Projekt des TEN-Kernnetzes rechtlich verbindlich bei der EU angemeldet.

Österreich sei damit verpflichtet, das Straßenstück bis 2030 zu bauen. Sonst verstoße man gegen EU-Recht.

900.000 Transit-Lkw pro Jahr

Ziel der EU-Verordnung ist es, den Transitverkehr zu lenken - und zu verhindern, dass dieser durch Ballungszentren führt. Genau das sei in Wien auf der Tangente der Fall, kritisiert die zuständige Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Freitag. Bereits jetzt fahren laut Stadt 900.000 Transit-Lkw pro  Jahr durch die Stadt.

"Für die Demokratie und den Rechtsstaat" sei Gewesslers Entscheidung "nicht hinnehmbar", sagt Stadträtin Sima. Sie könne sich nicht "einfach über Gesetze hinwegsetzen".

Sima will Schadenersatz

Wie die Stadt Wien nun reagieren will? Man prüfe ein Lkw-Fahrverbot, so Sima. Und die Stadt plant Schadenersatzklagen gegen die Republik. Derzeit sei man dabei, die Kosten zu ermitteln, die rund um jene Stadtentwicklungsgebiete entstanden sind, deren Entwicklung vom Baustopp beeinträchtigt werden. Diese Kosten, so Sima, müssten der Stadt vom Bund ersetzt werden.

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