Nach Skandalen: Hofreitschule verpasst sich Benimmregeln

Nach Skandalen: Hofreitschule verpasst sich Benimmregeln
Laut Gutachten zu Privatpferd wurden zwar marktübliche Preise verrechnet, das Vorgehen war aber dennoch problematisch.

Viel Staub hat zuletzt die Affäre um die Ausbildung eines privaten Lipizzaners in der Spanischen Hofreitschule aufgewirbelt. Jetzt ist man um Beruhigung bemüht – mit Gutachten (um die Causa aufzuarbeiten) und neuen Benimmregeln (um Derartiges künftig zu vermeiden).

Im Zentrum stehen, wie berichtet, Vorwürfe gegen den mittlerweile zurückgetretenen Aufsichtsratvorsitzenden Johann Marihart. Er soll 2013 für seine Tochter einen Hengst namens „Maestoso Fantasca“ um 12.000 Euro von der Hofreitschule gekauft und ihn von dieser ausbilden haben lassen.

Der Staatsanwalt ermittelt deshalb gegen Marihart, Ex-Geschäftsführerin Elisabeth Gürtler und den aktuellen Co-Geschäftsführer Erwin Klissenbauer.

Im Zuge der Ermittlungen wurden auf Anweisung des Eigentümers der Spanischen Hofreitschule, dem Tourismusministerium, Gutachten eingeholt. Sie beleuchten die wirtschaftlichen und rechtlichen Hintergründe hinsichtlich der geltenden Compliance-Regeln – und wurden nun präsentiert.

Vertrag fehlte

Demnach waren zwar der Verkaufspreis, der Einstellungsvertrag für 700 Euro im Monat sowie 300 Euro für 30-minütiges Bewegen des Pferdes sechs Mal pro Woche marktüblich.

Bei einem anderen Aspekt ist die Lage aber uneindeutiger: Mariharts Tochter hat der Reitschule ihr Pferd für 171 Aufführungen zur Verfügung gestellt, ohne für die dafür erforderlichen Reitstunden einen schriftlichen Vertrag abzuschließen.

Kritiker sahen hier eine illegale Ausbildung, durch die der Marktwert des Hengstes deutlich gesteigert wurde.

Neue Anforderungen

Allerdings: Die Hofreitschule ist laut den Gutachtern so einzigartig, dass es keinen Markt für die Tiere gibt. Vom gesteigerten Wert des Hengstes hätte die Tochter wohl nur theoretisch profitiert. Dennoch hätte ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden müssen.

Das Fazit der Gutachter: Die gesetzlichen Vorschriften seien eingehalten worden. Man empfehle aber, „Regelwerke zur Vermeidung vergleichbarer Situationen klarzustellen“ – etwa, indem Interessenskonflikte präziser als im Gesetz definiert werden.

Ein entsprechender Prozess, in dem die Compliance-Regeln analysiert werden, wurde laut Hofreitschule bereits gestartet: „Damit werden die höchsten internationalen Compliance-Anforderungen erfüllt.“

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