Nach Busunfall in Penzing: Staatsanwaltschaft ortet Fehlverhalten des Fahrers
Am 3. Mai stieg der Busfahrer bei einer Haltestelle in der Ulmenstraße aus und wollte eine defekte Tür im hinteren Bereich des Busses kontrollieren. Laut Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft hatte er dabei aber vergessen, die Feststellbremse anzuziehen. Das Fahrzeug mit dutzenden Passagieren setzte sich in Bewegung, rollte die Straße hinunter und prallte mit voller Geschwindigkeit gegen einen Baum sowie gegen eine Trafostation. Sieben Personen wurden durch den Aufprall verletzt, zwei davon schwer.
Wie am Dienstag bekannt wurde, wird der Busfahrer für sein Fehlverhalten nicht angeklagt. "Dem Mann wurde eine Diversion angeboten. In seiner zweijährigen Probezeit darf er sich nun nichts zu Schulden kommen lassen. Wir können zwar keinem Zivilprozess vorgreifen, aber zusätzlich wurde entschieden, dass der Mann an die zwei Schwerverletzten eine symbolische Schadensgutmachung zahlen muss", sagt eine Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft. Wie hoch diese ausfallen werde, könne die Sprecherin nicht konkret nennen.
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