Mutter geschlagen: Albtraum in den eigenen vier Wänden

Mutter geschlagen: Albtraum in den eigenen vier Wänden
10 Monate bedingte Haft für 18-jährigen Wiener. Dazu Therapie und Job-Weisung; nicht rechtskräftig.

Zwei Pensionistinnen sitzen an diesem Donnerstag vor dem Verhandlungssaal 31 im Landesgericht für Strafsachen in Wien. "86 bin", sagt die Ältere. "Aber seit zwei Jahren ist mein Kosename Hure." "Schauen Sie", sagt die andere Frau und deutet auf ihr Handy. "Da schlatzt er mich an." Kurz vor 11 Uhr rätseln die Frauen - es handelt sich um Mutter und Tochter - ob der Angeklagte noch erscheinen wird. "Heute ist er um halb 5 stockbesoffen gekommen. Er hat nicht einmal mehr stehen können", schildert die Ältere. 

Wenig später wird ein junger Mann in ein paar Metern Entfernung in Begleitung seines Anwalts Harald Premm stehen bleiben. 18 Jahre alt, auffallend schmächtig. Es ist der Sohn bzw. Enkelsohn der beiden Frauen. Und der Angeklagte.

Kein Kontakt zur Bewährungshilfe

Eigentlich hätte dieser Fall nicht vor dem Landesgericht landen müssen. Denn der Angeklagte hätte Bewährungshilfe erhalten sollen - und die Sache wäre erledigt gewesen. Doch die Wege des 18-Jährigen und des Bewährungshelfers trafen sich nie. Und somit hat der Bursche sein erstes Gerichtsverfahren. Angeklagt ist fortgesetzte Gewalt.

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