Ab diesem Zeitpunkt habe sie begonnen, eine Art Tagebuch zu führen. Immer, wenn das Kind beim Vater war, wurde notiert, wie es sich danach verhielt.
Zwei weiße Flecken
Nach einem anderen Vater-Wochenende kam das Mädchen mit Löchern in der Strumpfhose nach Hause. Und schließlich fanden sich zwei weiße Flecken auf der Mädchenleggins. "Ich habe im Internet recherchiert, wie ich herausfinden kann, ob es sich um Sperma handelt", sagt die Frau.
Dieses würde bei UV-Licht fluoreszieren, las sie. Sie probierte es aus und "hatte den Eindruck, dass das stimmt." Zudem bestellte sie einen Test im Internet, um sicherzugehen. "Das hat ausgesehen wie ein Coronatest", erinnert sie sich. Doch es habe die Anleitung dafür gefehlt. Eine Kurzanleitung habe sie schließlich im Internet gefunden.
Ein Strafverfahren wurde gegen den Adeligen eingeleitet
Gemeinsam mit einer Bekannten, die in einem Labor arbeitete, nahm sie den Test vor. Die Juristin hielt das Ganze mit einem Handyvideo fest. Und schließlich tauchten zwei Striche bei dem Test auf.
Die Polizei informierte sie nicht darüber. "Ich wollte nicht ins Strafrecht. Was habe ich davon, wenn meine Tochter einen verurteilten Vater hat?", meint die Frau. Lieber wollte sie diese Information beim nächsten Termin beim Familienrichter präsentieren, dem sie die Hose "auf den Tisch knallte".
Ein Strafverfahren gegen den Adeligen wurde eingeleitet. Doch bis dahin waren noch Besuchstermine beim Vater am Programm. "Ich musste ihm das Kind geben", sagt sie. "Sonst wäre das beim Pflegschaftsverfahren ein Problem geworden."
Ein Strich fehlt
Ein weiteres Mal kam das Kind mit fleckiger Hose heim, diesmal brachte die Frau das Kleidungsstück in ein privates Labor. Doch die Probe war negativ. Ebenso die erste, wie die Juristin wenig später aus dem Strafakt erfuhr. "Ich war wirklich entsetzt", sagt die Frau.
Erst im Nachhinein habe sie erfahren, dass ein positiver Test nicht zwei, sondern drei Striche anzeigen hätte müssen.
"Die Vorwürfe kamen immer dann, wenn der Vater bessere Karten beim Pflegschaftsgericht hatte", betont der Anwalt des adeligen Vaters und in Richtung der Mutter stellt er klar: "Wenn Sie solche Sachen noch einmal behaupten, gibt es zivilrechtliche Schritte!"
Und: "Hier geht es nicht um eine fürsorgliche Mutter, die sich Sorgen um ihr Kind macht. Das ist eine gerissene und gut ausgebildete Persönlichkeit, die ihre Tochter für sich allein wollte."
Der Kindsvater selbst schildert, dass er über die Vorwürfe geschockt gewesen sei. "Das belastet mich heute noch", erklärt er der Richterin. "Da bricht eine Welt zusammen." Schon nach den ersten Vorwürfen habe er gemerkt, dass er von anderen Eltern komisch angeschaut würde. "Ich habe an mehreren Stellen gemerkt, dass da etwas gestreut wird. Auch bei Freunden." Die finanziellen Belastungen macht er geltend. Seither hat er mehr als 11.000 Euro für seinen Anwalt ausgegeben - das Geld fordert er zurück.
"Für alle Beteiligten furchtbar"
Doch warum sollte eine Mutter so etwas erfinden? "Sie hat mir von Anfang an gesagt, dass sie eine gemeinsame Obsorge nie akzeptieren wird", erklärt der Vater.
"Diese Sache ist für alle Beteiligten furchtbar", sagt die Richterin. Sie spricht die Angeklagte - nicht rechtskräftig - frei. "Das bedeutet nicht, dass ich glaube, dass der Vater Ihrer Tochter etwas angetan hat", stellt sie klar.
Vielmehr glaube sie, dass die Angeklagte damals tatsächlich nicht vorhatte, den Kindsvater zu verleumden und falsch gegen ihn auszusagen. "Für mich ist klar, Sie haben sich verrannt. Sie sind eine sorgende Mutter, Sie waren überzeugt, dass der Test positiv war."
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