Mörderische Immobilien: Wohnen, wo einst Verbrechen begangen wurden

Mörderische Immobilien: Wohnen, wo einst Verbrechen begangen wurden
Während in Japan „Spuk-Immobilien“ billiger sind, gibt es in Österreich keine Auskunftspflicht über Vergangenheit von Häusern.

„Bevor es Ihnen ein Nachbar sagt, sag ich es Ihnen. Hier wohnte der Frauenmörder Wolfgang Ott!“ Das waren die Worte des Immobilienmaklers, die eine Wienerin vor rund zehn Jahren bei der Besichtigung eines Häuschens in Liesing zu hören bekam.

Die Geschichte des Filmproduzenten ist eine der bekanntesten Kriminalgeschichten des Landes. Die Interessentin bekam Gänsehaut.

Sie wusste nur zu gut, dass Ott Frauen misshandelte, vergewaltigte und brutal tötete. Einem seiner Opfer gelang damals die Flucht auf die Terrasse. Die Trafikantin gegenüber entdeckte die Frau und rief im Juni 1995 die Polizei. Für zwei Morde wurde Ott schuldig gesprochen, er erhielt eine lebenslange Haftstrafe plus Einweisung in eine Anstalt für abnorme Straftäter.

Dass Ott seine Opfer in seinem Haus - zu sehen als Titelbild dieses Artikels - ermordet habe, wurde nie nachgewiesen. Gruselig ist es trotzdem.

Makler in Japan auskunftspflichtig

In Japan wäre eine Immobilie mit gruseliger Vorgeschichte derzeit sogar begehrt. Prinzipiell gelten dort Wohnungen und Häuser mit ungewöhnlichen Todesfällen als verflucht. Wie die NZZ berichtete, müssen die Makler in Japan erzählen, wenn es zu einem Mord oder zu einem Selbstmord gekommen ist.

Dafür ist die Immobilie dann günstiger: 50 Prozent bei Mord, 20 Prozent bei Selbstmord. In Zeiten von Krisen und schwacher Kaufkraft steigt das Interesse an solchen Immobilien.

Wie sieht es in Österreich aus? Müssen Makler von solchen Vorfällen erzählen?

„Eine generelle Aufklärungspflicht über die Vorgeschehnisse gibt es nicht“, sagt die auf Immobilienrecht spezialisierte Anwältin Sophie Tschöp. Ein Makler müsse nur über die Beschaffenheit Auskunft geben. Und darüber, wie die Immobilie nutzbar ist.

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