„Bevor es Ihnen ein Nachbar sagt, sag ich es Ihnen. Hier wohnte der Frauenmörder Wolfgang Ott!“ Das waren die Worte des Immobilienmaklers, die eine Wienerin vor rund zehn Jahren bei der Besichtigung eines Häuschens in Liesing zu hören bekam.
Die Geschichte des Filmproduzenten ist eine der bekanntesten Kriminalgeschichten des Landes. Die Interessentin bekam Gänsehaut.
Sie wusste nur zu gut, dass Ott Frauen misshandelte, vergewaltigte und brutal tötete. Einem seiner Opfer gelang damals die Flucht auf die Terrasse. Die Trafikantin gegenüber entdeckte die Frau und rief im Juni 1995 die Polizei. Für zwei Morde wurde Ott schuldig gesprochen, er erhielt eine lebenslange Haftstrafe plus Einweisung in eine Anstalt für abnorme Straftäter.
Dass Ott seine Opfer in seinem Haus - zu sehen als Titelbild dieses Artikels - ermordet habe, wurde nie nachgewiesen. Gruselig ist es trotzdem.
Makler in Japan auskunftspflichtig
In Japan wäre eine Immobilie mit gruseliger Vorgeschichte derzeit sogar begehrt. Prinzipiell gelten dort Wohnungen und Häuser mit ungewöhnlichen Todesfällen als verflucht. Wie die NZZ berichtete, müssen die Makler in Japan erzählen, wenn es zu einem Mord oder zu einem Selbstmord gekommen ist.
Dafür ist die Immobilie dann günstiger: 50 Prozent bei Mord, 20 Prozent bei Selbstmord. In Zeiten von Krisen und schwacher Kaufkraft steigt das Interesse an solchen Immobilien.
Wie sieht es in Österreich aus? Müssen Makler von solchen Vorfällen erzählen?
„Eine generelle Aufklärungspflicht über die Vorgeschehnisse gibt es nicht“, sagt die auf Immobilienrecht spezialisierte Anwältin Sophie Tschöp. Ein Makler müsse nur über die Beschaffenheit Auskunft geben. Und darüber, wie die Immobilie nutzbar ist.
Arglistige Täuschung
Aber es kann auch zu anderslautenden Urteilen kommen. In Deutschland etwa wurde 2007 ein Haus an der Ostsee gekauft. Der Makler erzählte dem Käufer, dass sich die Besitzer in Spanien umgebracht hätten. Von einem Handwerker erfuhr der Käufer jedoch, dass sich zwei Menschen in dem Haus erhängt hatten und lange nicht gefunden wurden. „In diesem Fall erging ein Urteil wegen arglistiger Täuschung. Und so eine Rechtsprechung ist auch in Österreich denkbar“, sagt Tschöp. Vor allem, wenn ein Interessent explizit erwähnt habe, dass er eine Immobilie nur kaufe, wenn man ihm versichere, dass es zu keinem Todesfall gekommen sei. „Dann könnte so ein Kaufvertrag angefochten werden oder der Makler könnte dafür haften.“
Oft sind Immobilien aber medial bekannt und deswegen auch günstiger: Am Grundstück von Josef Fritzl in Amstetten etwa wurde der Keller zubetoniert und ein neues Haus darüber gebaut. Die Bewohner sollen dort laut Medienberichten zufrieden sein.
„Zubetonieren ist gar nicht gut“, sagt hingegen Maryam Schubert. Sie ist Immobilienmaklerin und hat zudem einen Gewerbeschein als Energetikerin. Außerdem ist sie ausgebildet in Feng-Shui (chinesische Harmonielehre) und Vastu (indische Architekturlehre).
Sie wird oft zu Wohnungen gerufen, in denen es „negative“ Energie gebe, wie sie selbst sagt. Morde, Selbstmorde, Unfälle – all das beeinflusst ihrer Meinung nach den Wohnraum. „Feinfühlige Menschen spüren so etwas, manchmal widerfährt ihnen sogar Ähnliches“, sagt sie.
So sei es vorgekommen, dass sich in manchen Häusern die schrecklichen Vorkommnisse wiederholen, sagt Schubert. Und was dann?
Salbei und Eukalyptus
„Ich kann die Wohnung ausräuchern mit Salbei oder Eukalyptus“, sagt sie. Sie gehe in Wohnungen und spüre die einzelnen Objekte. „Sie sind beseelt“, sagt sie. Manchmal stelle sie eine Art „Lichtsäule“ auf, damit „Seelen die Häuser verlassen können.“ Die Nachfrage nach ihrer Leistung sei groß – und auch Bauträger seien ihre Kunden. „Es hängt auch davon ab, was auf dem Baugrund passiert ist.“
500 Euro für 50 gereinigte Quadratmeter
In einem Haus auf einem Areal, auf dem zu Zeiten der Türkenbelagerung Menschen geköpft wurden, sei es angeblich immer wieder zu Unglücken gekommen, erzählt sie. Eine „Reinigung“ konnte laut Schubert das Problem dann beseitigen. Nicht ganz billig: 500 Euro kostet so ein Service etwa bei 50 Quadratmetern.
Wie man mit Immobilien mit dunkler Vergangenheit umgeht, bleibt fraglich. Entführungsopfer Natascha Kampusch etwa, die – am 23. August auf den Tag genau vor 15 Jahren – entkommen konnte, hat das Haus ihres Peinigers später selbst gekauft. Da sie nicht wollte, dass es andere nützen.
Faszination des Grauens
Manche Menschen fasziniert das Grauen nämlich. Das ungarische Haus in der Wiener Augustinerstraße etwa wird immer wieder gerne besucht. Dort soll an der Wende zum 17. Jahrhundert die Blutgräfin gewohnt haben. Sie gilt als die größte Serienmörderin der Geschichte. Mehr als 600 junge Frauen soll sie zu Tode gefoltert haben, einige davon auch auf dieser Adresse.
„Alles in Ordnung hier, nur in den Keller soll man nicht gehen“, sagt ein Anrainer. Im Besitz der Wohnung der Gräfin soll außerdem ein Anwalt für Strafrecht sein.
In Liesing ist das Haus von Ott mittlerweile bewohnt. Eingezogen ist nicht die Dame, die das Haus vor Jahren besichtigte. Eine Familie machte es trotz der Geschichte zum eigenen Zuhause.
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