Mit 65 km/h auf dem E-Bike: Tuning als Gefahr
Mit 65 km/h raste am Freitagabend ein Mann die Hernalser Hauptstraße in Wien aufwärts. Die Polizei hielt den Mann an und stellte fest, dass sein elektrisches Fahrrad wegen eines illegalen „Gashebels“ auf bis zu 70 km/h beschleunigen konnte.
„Das E-Bike war daher nach dem Kraftfahrgesetz als Motorrad einzustufen“, sagt Polizeisprecher Daniel Fürst. Der Lenker bekam mehrere Anzeigen, da er keinen Helm trug, kein Verbandszeug und keine Zulassungspapiere dabei hatte.
Tödlich endete ein Unfall eines E-Bike-Fahrers am Samstag in Hamburg: Er stürzte laut Polizei mit seinem S-Pedelec (gelten als Kleinkraftfahrrad, sie fahren bis zu 45 km/h). Der Mann verletzte sich so schwer, dass er im Krankenhaus starb.
Unfälle
Kein Einzelfall: Laut ÖAMTC waren in Österreich 2018 bereits 42,5 Prozent aller tödlich auf Straßen verunfallten Radfahrer E-Biker. Die Anzahl von wegen illegalem Tunings aus dem Verkehr gezogenen Bikes werde von der Polizei derzeit nicht erfasst.
Zu schnelle E-Bikes sind momentan rechtlich nicht eindeutig geregelt: Beim Tuning wird die gedrosselte Leistung außer Kraft gesetzt und der Antrieb kann auf mehr als das Doppelte beschleunigen. Somit würde das Rad aber als Moped oder gar Motorrad gelten – Helm und Kennzeichen sind dann Pflicht – ein entsprechender Führerschein und Versicherungsschutz natürlich auch.
Doch Geschwindigkeit gilt als die Hauptgefahr: Wie der ÖAMTC aufzeigt, sind zwei Drittel der tödlichen Unfälle mit E-Bikes im vergangenen Jahr ohne Fremdverschulden passiert. Die eigene Geschwindigkeit werde – vor allem von Anfängern und beim Bergabfahren – oft unterschätzt.
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