Messer-Attacken: "Bundesasylamt macht seinen Job nicht"

Peter Hacker leitet den FSW, dem Pflege, Betreuung von Behinderten und Wohnungslosen und die Grundversorgung von Flüchtlingen obliegt
Der Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien meinte, die Behörde "produziert ein Drittel Fehlurteile".

Nach Messerattacken eines 23-jährigen Afghanen auf vier Personen vergangene Woche in Wien-Leopoldstadt hat Peter Hacker, Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien (FSW), Kritik an den Behörden geübt. Der Mann sei sehr wohl für die Behörden greifbar gewesen, bis auf zwei Wochen habe er immer in Flüchtlingseinrichtungen gewohnt oder sei in Haft gesessen. "Das BFA macht seinen Job nicht", sagte Hacker.

Außerdem produziere das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) "ein Drittel Fehlurteile", kritisierte Hacker gegenüber der APA. Die Attacken erinnern an jene des Obdachlosen, der am Brunnenmarkt im Mai 2016 eine Frau mit einer Eisenstange erschlagen hat. Es ist "wie ein Deja-vu, wenn ich mir die Unterlagen über den Burschen anschaue", sagte Hacker. Damals wurde eine Sonderkommission gegründet. Deren Empfehlungen wurden "überhaupt nicht" umgesetzt. Auch jetzt steht "am Ende des Tages wieder ein unpackbares Verbrechen".

Bereits zweimal in Haft

Zweimal saß der Afghane im Gefängnis - einmal in Wien in Untersuchungshaft, dann in Klagenfurt in Strafhaft, nachdem er wiederholt wegen Drogendelikten verurteilt worden war. Am 7. Dezember wurde er von der JA Klagenfurt entlassen, eine Woche später wieder in einer Unterkunft des FSW aufgenommen. "Das BFA hat die ganze Zeit Zugriff auf den Burschen gehabt", sagte Hacker.

"Wir reden über einen jungen Mann, der ganz offensichtlich ein Drogenproblem hat und deswegen mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Seit zumindest zwei Jahren fällt er in die Kategorie psychisch auffällig", sagte Hacker. Seit dem Vorjahr gilt das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017. "Man muss es auch umsetzten, in diesem Fall hätten nach der Haftentlassung ortsbindende Maßnahmen gesetzt werden müssen", sagte Hacker. Darunter fallen etwa die Anordnung der Unterkunftnahme, Wohnsitzauflage oder auch eine Gebietsbeschränkung.

"Schmeißen niemanden auf die Straße"

Am 28. Februar bekam der Afghane Hausverbot in der Unterkunft in Hietzing. "Das ist schon zweimal davor passiert. Das Verbot gilt aber jeweils nur für das betreffende Haus, wir schmeißen niemanden auf die Straße", betonte Hacker. Dem Mann wurde eine andere Unterkunft nahegelegt, "dort ist er aber nicht aufgetaucht".

Am 5. März, zwei Tage vor den Messerattacken, soll der Afghane zum zweiten Mal einen Antrag auf freiwillige Rückkehr in seine Heimat gestellt haben. Wie der "Falter" berichtete, wurde das Asylverfahren - nach zweieinhalb Jahren - einen Tag nach den Messerattacken beendet, der Mann erhielt seinen negativen Bescheid.

Läuft ein Asylverfahren noch, können sich Asylbewerber die Rückkehrberatungsstelle aussuchen. Sie können sich an die Caritas oder den Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) wenden. Entscheiden sich Asylwerber aus Afghanistan, Marokko und Nigeria für eine freiwillige Rückkehr, erhalten sie eine finanziell gestaffelte Hilfestellung: innerhalb von drei Monaten nach Stellen des Asylantrages 500 Euro, im vierten bis sechsten Monat 250 Euro, bei längerer Dauer 50 Euro, informiert der VMÖ auf seiner Homepage.

Kritik an Behörden nach Messer-Attacke

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