Aktueller Stein des Anstoßes: Im Sommer 2021 habe er bereits gesagt, dass ein Baustopp des Lobautunnels rechtswidrig sei. Daraufhin sei er mehrfach vom Umweltministerium kontaktiert worden, ob er nicht seine Meinung ändern wolle.„So lange, bis ich schließlich den Kontakt abgebrochen habe“, so Mayer. Es seien aber informelle Anfragen gewesen, von „politischem Druck“ wolle er also nicht sprechen.
Schweigen erwartet
Im Dezember habe er allerdings eine offizielle Anfrage erhalten, ob er die Entscheidung Gewesslers mittels Gutachten als rechtskonform bestätigen könne. „Ich hätte alle Unterlagen bekommen, aber ich hätte dafür eine Verschwiegenheitsklausel unterschreiben müssen“, sagt Mayer zum KURIER.
Öffentliche Kritik von seiner Seite wäre dann nicht mehr möglich gewesen. An dieser sparte der Jurist heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Wirtschaftskammer Wien jedenfalls nicht.
In einem von ihm erstellten Rechtsgutachtachten beurteilte er die vergangenes Jahr verhängte Weisung, den Lobautunnel nicht zu bauen, als "rechtswidrig". Die Projekte seien bereits im Bundesstraßengesetz verankert gewesen, rechtlich mehrfach geprüft – und somit umzusetzen.
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