Listenhunde: Einigung auf Maulkorb- und Leinenpflicht in Wien
Tierschutz-Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) hatte die generelle Maulkorbpflicht für Listenhunde bereits angekündigt, bevor sie nach Widerstand des grünen Koalitionspartners auf Eis gelegt wurde. Dann verhandelten Rot und Grün erneut – und brachten den umstrittenen Punkt in der zwölften Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes jetzt erst wieder aufs Tapet. Damit ist fix: Am Donnerstag soll die Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde im Landtag beschlossen werden. Davon ausgenommen sind bloß umzäunte Hundezonen; in sogenannten Hundeauslaufzonen gilt nur die Maulkorb, nicht aber die Leinenpflicht.
Damit die Grünen dem zustimmen, betont der Umweltsprecher Rüdiger Maresch, habe man innerkoalitionär drei Kompromisse erwirkt: Erstens werden Therapie, Assistenz-, Rettungs- sowie Diensthunde von der Regelung ausgenommen. Zweitens soll es eine Ausnahme für „brave“, also sehr gut erzogene und unbescholtene Listenhunde geben, die älter als drei Jahre sind. Deren Halter können künftig zusätzlich zum Hundeführschein eine „intensive Ausbildung“ und eine kommissionelle Prüfung absolvieren, damit ihrem Tier der Beißschutz erlassen wird. Das ist allerdings ausdrücklich als Übergangsregelung für bereits jetzt bei ihrem Besitzer lebende Listenhunde gedacht und später nicht mehr möglich.
Sachkundenachweis
Außerdem einigten sich Rot und Grün auf die Verpflichtung aller Halter zu einem Sachkundenachweis nach oberösterreichischem Vorbild – der dritte von Maresch angesprochene Kompromiss. Wer sich nach dem 1. Juli 2019 einen Hund zulegt, muss also einen Kurs besuchen, in dem das kleine Einmaleins des Hundehaltens erklärt wird. Anders als beim Hundeführschein richtet sich das Angebot allerdings ausschließlich an die Halter. Ob der Sachkundenachweis vorliegt, soll von Mitarbeitern der MA60 (Veterinärdienste und Tierschutz) kontrolliert werden. Man werde dies aber „mit Fingerspitzengefühl“ handhaben, sagt Sima.
Weiters sieht die Novelle strenge Strafen für Halter vor, die ihren Listenhund mit mehr als 0,5 Promille Gassi führen. Wer seinen Listenhund einer Person ohne Hundeführschein überlässt, riskiert eine Pönale ab 200 Euro. Und auch beim Hundeführschein sind Verschärfungen geplant: So wird dieser künftig befristet. Ist der Hund dem Welpenalter entwachsen, muss der Schein erneut absolviert werden. Die Prüfer können zudem zusätzliche Trainingseinheiten oder auch Wiederholungsprüfungen anordnen.
Kritik an der rot-grünen Novelle kommt nicht nur von der FPÖ, sondern auch vom Wiener Tierschutzverein, dem österreichischen Hundehalterverband sowie von Hunde-Sachverständigen. Insbesondere der Passus, dass Hunde, die einen Menschen lebensgefährlich verletzt oder getötet haben, eingeschläfert werden sollen, ist umstritten. Es widerspreche dem Bundestierschutzgesetz, ein gesundes Tier ohne „vernünftigen Grund“ zu töten, wird argumentiert. Und was „vernünftig“ sei, sei nicht genormt, betont Hunde-Sachverständige Yvonne Adler.
FPÖ-Tierschutzsprecher Udo Guggenbichler kündigt für die Abstimmung im Landtag blauen Widerstand an. Unter Umständen kommt es deshalb erst in der Sitzung am 29. November zur Beschlussfassung.
Welpenhandel "durch die Hintertür"
Heute, Donnerstag, steht auch im Nationalrat eine Gesetzesnovelle auf der Tagesordnung, die Tierschützern Kopfzerbrechen macht. Wie berichtet, soll die Haltung von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen Anfang 2019 verboten werden – der Verkauf bleibt aber erlaubt.
Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ warnt insofern vor einer Gesetzeslücke. Es müsse sichergestellt werden, dass Tiere auch zu anderen Zwecken als des Verkaufes – etwa zu Werbe-, Pflege- oder Vermittlungszwecken – nicht ausgestellt werden dürfen. Auch der Verkauf „durch die Hintertür“ sei mit der Gesetzesänderung weiter möglich. „Was untersagt werden soll, ist ja lediglich der Verkauf in, nicht aber über Zoofachhandlungen“, sagt Kampagnenleiterin Martina Pluda.
Bringen Zoofachhändler Tiere in einer sogenannten Pflegestelle unter, können sie weiterhin Hunde und Katzen verkaufen. „Dafür sind allerdings keine Kontrollen vorgesehen. Das heißt, das Problem der fragwürdigen Herkunft ist genauso wenig gelöst wie das der artgemäßen Haltung“, erklärt Pluda. Die einzige sinnvolle Lösung wäre, ein lückenloses Halte- und Verkaufsverbot zu beschließen.
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