Kurzzeitvermietung in Wien: 80 Prozent haben keine Genehmigung
Wer seine Wohnung länger als 90 Tage pro Jahr an Touristen vermieten möchte, braucht seit 1. Juli überall in Wien eine Bewilligung. Dadurch soll verhindert werden, dass Wohnungen dauerhaft vom Wohnungsmarkt wegfallen. Nach knapp zwei Monaten zeigt die Zwischenbilanz des Marktamts: Bei mehr als 80 Prozent der kontrollierten Apartments fehlte die entsprechende Genehmigung.
2.085 Fremdenbetten ohne Genehmigung
In dem Sommermonaten wurden im Zuge einer Schwerpunktkontrolle insgesamt 611 Kurzzeitvermietungen überprüft. 500 der kontrollierten Apartments konnten keine Gewerbeberechtigung vorweisen, was mehr als 80 Prozent der Stichprobe entspricht.
Die fehlenden Bewilligungen hatten Anzeigen zur Folge. Bei den Überprüfungen wurden zudem fünf ganze Apartmenthäuser zur Anzeige gebracht, da die Notausgangssituationen für Gäste mangelhaft gewesen sein sollen und somit für die Touristen Gefahr in Verzug bestand.
Laut Angabe des Marktamt Wiens sind von den Beanstandungen insgesamt 2.085 Fremdenbetten betroffen.
„Durch Kurzzeitvermietung wird dem Wohnungsmarkt notwendiger Wohnraum entzogen. Die Anzahl unbefugter Gewerbeausübung bei der Vermietung von Wohnungen unter dem Deckmantel des häuslichen Nebenerwerbs ist noch höher geworden", erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil in einer Aussendung.
Stärkere Kontrollen geplant
Vermietungen können prinzipiell entweder nach dem Mietrechtsgesetz, als häuslicher Nebenerwerb oder auch als Gewerbebetrieb erfolgen. Dass Bettwäsche zur Verfügung gestellt werde, sich Reinigungspersonal um die Wohnung kümmere und es sich um kurzzeitige Vermietungen handle, spreche üblicherweise für die Ausübung eines Gewerbes, heißt es in der Aussendung weiter.
Die Anzahl der Kontrollen wolle man deshalb weiter erhöhen und auch in Zukunft verstärkt überprüfen, so Kutheil. "Die Einhaltung der Vorschriften gerade am Wohnungssektor in Wien muss gewährleistet sein.“
Änderungen seit 1. Juli
Seit Anfang des Sommers gelten nach der Wiener Bauordnung strengere Regeln. Demnach können Kurzzeitvermietungen nur als häuslicher Nebenerwerb für 90 Tage im Jahr durchgeführt werden. Das gewerbliche Vermieten von Wohnungen ist nun in der ganzen Stadt grundsätzlich verboten, nicht nur in Wohnzonen. Wer trotzdem als gewerblicher Vermieter seine Apartments für Kurzzeitvermietungen zur Verfügung stellen möchte, muss eine Ausnahmegenehmigung bei der Baubehörde beantragen.
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