Klagen gegen strengere Regeln bei Kurzzeitvermietungen in Wien

Klagen gegen strengere Regeln bei Kurzzeitvermietungen in Wien
Wohnungen dürfen nur noch für maximal 90 Tage angeboten werden. Laut einer Initiative handelt Wien "kompetenzwidrig".

In Wien gelten seit Montag deutlich strengere Regeln für eine touristische Kurzzeitvermietung von Wohnungen. 

Wer auf Plattformen wie Airbnb inseriert, darf dies nur noch höchstens für 90 Tage im Jahr tun. Dagegen reichte nun die Initiative Wiener Apartmentvermieter, ein Zusammenschluss von rund 50 Wienerinnen und Wienern, zwei Verfassungsklagen ein, wie orf.at sowie MeinBezirk.at berichteten. Das Land Wien habe "kompetenzwidrig" gehandelt, argumentiert die Initiative.

Laut ihrem Anwalt Martin Trapichler richtet sich die erste Klage gegen die Beschränkung innerhalb von Wohnzonen, die zweite gegen die Bestimmungen außerhalb dieser Zonen. Bisher galten Limits nur für Wohnzonen, nun auch für Objekte außerhalb. Die Stadt Wien will damit verhindern, dass Wohnraum dem Markt dauerhaft entzogen wird.

Ausnahmegenehmigung notwendig

Längere Vermietungen sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Diese Genehmigung setze die Unterschrift sämtlicher (Mit-)Eigentümer voraus, "auch wenn diese bereits ihre Zustimmung zur kurzfristigen Vermietung zu Beherbergungszwecken im Wohnungseigentumsvertrag erteilt haben", kritisierte der Anwalt.

Dem entgegnet die MA 37 (Baupolizei) allerdings, dass allgemeine Zustimmungserklärungen im Kaufvertrag prinzipiell schon akzeptiert werden, wie der KURIER bereits berichtete. Allerdings nur dann, wenn auch dezidiert im Vertrag steht, welche Wohnungen im Haus kurzzeitvermietet werden dürfen und welche nicht. 

Bauordnungsnovelle

Denn seit der Bauordnungsnovelle von 2023 darf nur maximal die Hälfte eines Wohnhauses an Touristen vermietet werden. Steht nicht im Vertrag welche Wohnungen genau vermietet werden müssen, brauchen die Wohnungseigentümer aber tatsächlich erneut die Zustimmung aller Liegenschaftseigentümer.

Das zweite Argument der Apartmentvermieter ist die Größe ihrer Wohnung: Sie würden ihre meist kleinen Wohnungen günstig anbieten und lediglich etwas dazu verdienen. Ferner seien die Kurzzeitvermietungen auch ein Wirtschaftsfaktor: 2022 hätten Ferienwohnungen eine wirtschaftliche Wertschöpfung von etwa einer Milliarde Euro für lokale Kleinunternehmen generiert.

Beim Wien Tourismus sieht man den strengeren Regeln entspannt entgegen. Wie sich die Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung von Kurzzeit-Mietwohnungen auswirken werden, könne man derzeit zwar noch nicht abschätzen. Genügend Hotels für Gäste, die darauf ausweichen möchten, stünden aber bereit.

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