17-Jährigen missbraucht: Zwei Jahre Haft für Krankenpfleger

Ein Bekannter des Wien-Attentäters stand am Montag vor Gericht.
64-jähriger wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren Haft (acht Monate unbedingt) verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Weil er sich in einer Einrichtung für Menschen mit Lernschwierigkeiten an einem im Tatzeitpunkt 17-Jährigen wiederholt vergangen haben soll, hatte ein Krankenpfleger am Dienstag am Wiener Landesgericht Erklärungsbedarf. Dem Mann wurde Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und sexueller Missbrauch einer psychisch beeinträchtigen Person (§ 205 StGB) vorgeworfen.

Er bekannte sich zwar formal „teilweise schuldig“, war in seiner Einvernahme aber grundsätzlich nicht geständig.

Der Pfleger hatte Ende August 2020 in der spezialisierten Einrichtung zu arbeiten begonnen, die eine 24-Stunden-Betreuung für bedürftige junge Menschen anbietet. Nur wenige Tage später wurde das Beschäftigungsverhältnis seitens des Dienstgebers wieder beendet, nachdem bekannt geworden war, dass der Pfleger mehrfach geschlechtliche Handlungen an einem 17 Jahre alten Burschen durchgeführt haben soll, indem er sich diesem beim Duschen oder als dieser im Bett lag annäherte.

Der Bursch ist Autist „und geht auf jeden zu, ist offen und kann nicht unterscheiden, was richtig und falsch ist“, wie sein Vater nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Magdalena Klestil-Krausam) erklärte.

"Intrige einer Kollegin"

Er sei „teilweise schuldig, weil ich neben ihm gestanden bin“, sagte der Angeklagte zu Beginn seiner Befragung. „Vielleicht hab' ich ihn berührt, aber ohne dass ich es wollte“, meinte er dann weiter. Er habe einmal seine Hand auf den Oberschenkel des Burschen gelegt, als dieser im Bett häkelte - Häkeln ist nach übereinstimmenden Angaben des Vaters und der Einrichtung die liebste Freizeitbeschäftigung des jungen Mannes - und diese „bewegt“, wobei er den Burschen „irrtümlich“ und „nicht absichtlich“ berührt habe. Mehr sei nicht passiert, versicherte der 64-Jährige. Im Bad habe er den jungen Mann nur beim Abtrocknen „unterstützt“.

Die gegen ihn gerichteten Anschuldigungen erklärte sich der Angeklagte folgendermaßen: „Das ist hundertprozentig die Intrige einer Kollegin. Dieses Kind war sehr beeinflussbar.“ Der 17-Jährige hatte besagter Kollegin erzählt, was passiert war, unabhängig davon erfuhr ein Wochenende später auch sein Vater von ihm von den Übergriffen. „Ich schwöre bei meinem Leben, bei meinem Kind (der Angeklagte ist Vater einer erwachsenen Tochter, Anm.), ich habe das nie gemacht“, meinte der Angeklagte. Und weiter: „Er (das mutmaßliche Opfer, Anm.) hat mich geliebt, was soll ich machen? Er ist mir immer nachgegangen.“

Der Vater und die Pflegerin bekräftigten vor Gericht ihre Aussagen vor der Polizei. Der Frau war auch aufgefallen, dass der Angeklagte den 17-Jährigen „Schatzi“ nannte. „Ich hab' nicht 'Schatzi', nur 'Kleiner' gesagt“, meinte dazu der 64-Jährige. „Ist das ein normaler Umgangston?“, wunderte sich die Richterin. „Er ist kein Mann, er ist ein Kind“, bekam sie zur Antwort.

Gericht verurteilt den Pfleger

Das Gericht schenkte dem Vater des Kindes sowie den Betreuerinnen und Betreuern der Einrichtung, die den jungen Mann ebenfalls betreut haben, und den Aussagen des 17-jährigen Opfers Glauben. Deshalb erhielt der Mann wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und sexuellen Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigen Person (§ 205 StGB) zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Das Opfer bekam 1.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Mann ist übrigens nach wie vor als Krankenpfleger tätig, wie er auf Befragen der Richterin erklärte. Er arbeitet bei einer anderen, ebenfalls auf Patientinnen und Patienten mit hohem Betreuungsbedarf spezialisierten Einrichtung. Dort sei er seit zwei Jahren beschäftigt, gab der 64-Jährige an.

 

 

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