Prozess: Jugendbande stahl Luxusautos für Spritztouren
Mütter, die in Tränen ausbrachen. Freunde, die ungläubig nach vorne starrten: Als die Richterin am Mittwoch das Urteil gegen vier Burschen im Alter von 16 bis 18 Jahren sprach, brachen bei einigen Prozessbeobachtern die Dämme.
Mehr als eine halbe Stunde benötigte die Richterin im Landesgericht für Strafsachen in Wien, um sämtliche Straftaten und die beträchtlichen Schadenersatz-Ansprüche der Geschädigten aufzuzählen. Insgesamt 160.000 Euro müssen die Burschen bezahlen. Und das hat einen Grund:
Die Jugendlichen hatten seit vergangenen November Luxusautos in Wien und Niederösterreich gestohlen und sich einen eigenen "Fuhrpark" zugelegt. Darunter auch Fahrzeuge der Marken Porsche, BMW, Mercedes und Audi. "Wir haben gerne Rundfahrten gemacht", gab der 18-jährige Hauptangeklagte zu. Er hat bereits eine Vorstrafe wegen Diebstahls von Luxusautos.
Einbrüche in Werkstätten
Die Autos fanden die Burschen auf Internet-Plattformen. Sie waren zum Verkauf ausgeschrieben. Also erkundeten sie, wo die Fahrzeuge untergebracht waren - um später genau dort einzubrechen. Betroffen waren da etwa Garagen, Werkstätten oder Firmengelände.
Dann wurden - ebenfalls gestohlene - Kennzeichen an die Autos montiert und das Fahrzeug vorerst in Parkhäusern abgestellt. Waren die Täter überzeugt, dass man ihnen nicht auf die Schliche gekommen war, machten sie ausgiebige Ausfahrten. "Wir haben sie ausschließlich benutzt, um rumzufahren. Als wären sie unsere Autos", erklärt ein Angeklagter vor Gericht. Er sei eben "ein Autonarr". Wie viele Autos die Bande gestohlen hatte, konnte er nicht erklären - er hatte den Überblick verloren.
Im vergangenen März allerdings kam ihm die Polizei auf die Schliche. Er geriet in eine Polizeikontrolle und raste mit bis zu 255 km/h davon. Die Cobra errichtete bei Guntramsdorf eine Straßensperre. Doch der 18-jährige Hauptangeklagte scherte aus, touchierte ein Polizeiauto und konnte schließlich erst in Fürstenfeld, Steiermark, angehalten werden.
"Sie haben schon Chancen gekriegt aber nichts hat sie daran gehindert, weiterzumachen", stellt die Richterin fest.
Urteile: 2,5 Jahre Haft für den Haupttäter plus Widerruf einer bedingten Strafe in Höhe von 3 Monaten aus einer vorangegangenen Verurteilung. Seine Freunde werden zu teilbedingten Strafen zwischen 15 und 24 Monaten verurteilt. Die Freunde können noch am Tag der Verurteilung nach Hause gehen - sie haben ihre Strafen bereits in der Untersuchungshaft abgesessen.
Bim statt Auto
"Wenn Sie ein Auto auch nur schief anschauen, sind Sie wieder in Haft", gibt ihnen die Richterin mit auf den Weg. Und: "Am besten, Sie fahren nur mehr mit der Straßenbahn."
Die Urteile sind rechtskräftig.
Kommentare