IS-Terrorist Lorenz K. im zweiten Prozess zu 16 Jahren Haft verurteilt

IS-Terrorist Lorenz K. im zweiten Prozess zu 16 Jahren Haft verurteilt
Der verurteile IS-Anhänger hatte sich vor Gericht einmal mehr nicht unter Kontrolle. Der 25-Jährige fasst eine hohe Strafe aus.

Lorenz K. war ein Teenager, als er 2018 erstmals wegen terroristischer Vereinigung verurteilt wurde. Neun Jahre fasste der heute bullige 25-Jährige aus, der nicht mehr an den schmächtigen Burschen von damals erinnert. 

Der IS-Anhänger stiftete u. a. einen  13-jährigen Deutschen an, eine selbst gebaute Bombe  auf einem Weihnachtsmarkt zu sprengen. Dass  niemand verletzt wurde, lag nur daran, dass die Zündung scheiterte.

Geläutert dürfte Lorenz K. die mittlerweile sechsjährige Haft nicht haben. Die Staatsanwaltschaft  legt ihm zur Last, nach seiner ersten Verurteilung im Gefängnis eine Terrorzelle gebildet und die IS-Ziele weiter verfolgt zu haben. Im Kern der Anklage geht es um Bestimmung zum Mord und Bestimmung zur vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel.

Am Mittwoch, dem letzten Verhandlungstag, wurde ein in Deutschland inhaftierter Zeuge via Videochat befragt. Diesen soll K. aus der Justizanstalt heraus mithilfe illegaler Handys rekrutiert haben. Der 24-Jährige machte kein Geheimnis aus der früheren Gesinnung: „Wir haben zu hundert Prozent über radikalislamische Inhalte gechattet.“ Im Detail erinnere er sich aber nicht mehr.

 Richterin und Staatsanwalt halfen dem jungen Mann auf die Sprünge. Chats wurden verlesen, in denen die Rede von den Feinden des IS und Allahs ist. Man träume, Ungläubige abzuknallen, schrieben die beiden. 

Eigenwilliger Humor

Dass Lorenz K. das Gefühl hatte, mit einem Gleichgesinnten zu schreiben, zeigt folgende Nachricht: „Ich mache seit sechs Jahren Anti-Gewalttraining. Und was hat es geholfen?“ Wenig später schickte K. das Foto einer Nagelbombe.

Manche der Chats hätten einen „humoristischen Unterton“, entgegnete der Zeuge auf Nachfrage von Verteidiger David Jodlbauer. Dass K. ihn anstiften wollte, davon sei er aber überzeugt.  

Verlesen wurden auch Nachrichten an den Zweitangeklagten, der sich mit Lorenz K. darüber unterhalten haben soll, wie man Ungläubige tötet. „Feuer ist eine gute Waffe“, schrieb ihm K. Dazu ein passendes Video.

Verbale Entgleisung

An dieser Stelle hakte der Staatsanwalt für „kurze Fragen“ an den Hauptangeklagten ein. Kurz fiel auch deren Beantwortung aus, denn  der rund 120 Kilo schwere IS-Anhänger mit dem kurz geschorenen Haar präsentierte sich – wie bei früheren Verhandlungen – als Hitzkopf.

„Was reden Sie für eine Scheiße, für eine blöde?“, platzte es aus ihm heraus, als der Anklagevertreter ihn damit konfrontierte, dass er vor allem jüngere Chatpartner anwerbe. Die Richterin drohte mit einem Saalverweis. 

Als der IS-Mann dann noch auf ein Instagram-Posting, das „zum Schlachten Ungläubiger“ aufruft, angesprochen wurde, verweigerte er endgültig die Aussage. „Ich will von dem keine Fragen beantworten“, meinte er trotzig. „Der ist extrem gefährlich“, zeigte sich der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer unbeeindruckt und forderte eine strenge Strafe. 

Als „zu dünn“ sah wiederum Verteidiger Jodlbauer die Beweislage. Schuldig bekenne sich sein Mandat der Verbreitung der Terrorpropaganda, die Anklagebehörde habe aber „über das Ziel hinausgeschossen“. Das Auftreten des Angeklagten helfe wohl nicht. „Er ist ein Häferl, aber er hat die Chance verdient, sich wieder als Mitglied der Gesellschaft zu beweisen.“ Die Geschworenen sahen das anders. Für die „Bestimmung zum Mord“ – zu dem es nie kam – kassierte K. 16 Jahre und neun Monate Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Aktualisierte Fassung

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