Infizierte Stadt-Mitarbeiter müssen daheim bleiben

Infizierte Stadt-Mitarbeiter müssen daheim bleiben
Einsatz nicht in Schulen, Spitälern – nur in Bereichen ohne Kundenkontakt

VonJosef GebhardIn den Wiener Gemeindespitälern, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und in den städtischen Schulen werden auch nach dem Quarantäne-Ende keine positiv getesteten Mitarbeiter zum Einsatz kommen. Das gab die Stadt am Freitag bekannt.

Eingesetzt werden können Corona-Infizierte ohne Symptome (mit permanenter Maskenpflicht) nur in

Bereichen ohne Kundenkontakt – also für Telefonauskünfte oder Online-Auftragsbearbeitung.

Damit wirkt Wien der neuen Regelung entgegen, die der Bund erlassen hat: Die Quarantänepflicht läuft mit Sonntag aus, sie wird durch Verkehrsbeschränkungen ersetzt – konkret eine FFP2-Pflicht für positiv Getestete im näheren Kontakt mit anderen Menschen. Grundsätzlich sieht die neue Verordnung des Bundes vor, dass ab 1. August Infizierte unter diversen Auflagen auch den Arbeitsplatz aufsuchen können.

„Die Verordnung legt aber auch fest, dass Arbeitgeber im Rahmen des Hausrechts strengere Regeln für ihren Betrieb erlassen können“, erläutert ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Das Vorgehen Wiens will man nicht weiter kommentieren.

Burgenlands Landeschef Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat am Freitag angekündigt, dass Mitarbeiter, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, zu Hause bleiben müssen. Symptomlose können, wenn möglich, Homeoffice machen, dürfen aber nicht zum Dienst erscheinen. Betroffen sind neben Landesbediensteten auch Landeslehrer, Mitarbeiter der KRAGES-Spitäler und Pflegeheime.

Auch die Linzer Johannes-Kepler-Uni wird ihrem Personal empfehlen, bei einer Corona-Infektion daheim zu bleiben. Für Rektor Meinhard Lukas ist „das Quarantäne-Aus stückweit eine Kapitulation vor einem zunehmenden Rechtsbruch“ in Teilen der Bevölkerung.

Die Stadt Wien hat

zudem Kundenbereichsempfehlungen veröffentlicht. Sie appelliert „an die Mitverantwortung und Rücksichtnahme eines jeden einzelnen sich selbst und der Gesellschaft gegenüber“.

Fairnessprinzip

Man sollte weiter nur absolut notwendige Amtswege persönlich vor Ort erledigen – und vor Ort im Wartebereich die nötigen Abstände einhalten, heißt es.

Positiv Getestete werden an das „Fairnessprinzip“ erinnert: „Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebene Maskenpflicht, wenn Sie Covid-positiv getestet sind“, lautet der Appell.

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