Illegaler Abriss von Prater-Club: "Das ist nicht sauber gelaufen"
Die Hälfte des Gebäudes fehlt, davor türmt sich ein Berg aus Schutt: Das ist alles, was vom Pop-up-Club „Die Kantine“ übrig ist. Der Hintergrund: Wie der KURIER berichtete, wurde das Haus im Prater 34 im Jänner abgerissen – noch während es vom eingemieteten Club genutzt wurde.
Die Untermieter waren mit Hauptmieter und Ex-Praterpräsident Stefan Sittler-Koidl uneins, wie lang „Die Kantine“ im Haus bleiben dürfe. Schließlich setzte sich Sittler-Koidl selbst in den Bagger und riss den Club ein. Trotz gegenteiliger einstweiliger Verfügung.
Das ist ein starkes Stück. Ich habe selten gesehen, dass so ein Schaden angerichtet wurde
Am Bezirksgericht Leopoldstadt stehen sich jetzt Sittler-Koidl und Club-Geschäftsführerin Anna Jurjans wegen einer Unterlassungsklage gegenüber. Den Club eigenhändig niedergerissen zu haben, bestreitet Sittler-Koidl am Dienstag vor Richter Rudolf Jocher nicht. „Das ist ein starkes Stück. Ich habe selten gesehen, dass so ein Schaden angerichtet wurde“, sagt der Richter.
„Das ist nicht sauber gelaufen, das habe ich meinen Mandanten auch gesagt“, erklärt Anwalt Michael Achleitner vor dem Richter. Mit dem „Scherbenhaufen“ müsse man nun aber leben und eine Lösung finden.
Ein Interesse, die Sache schnell abzuhandeln, hat Sittler-Koidl. Er will auf dem Grundstück mit dem Millionenprojekt „Wiener Looping“ die größte Achterbahn Österreichs errichten. Weil die Bauteile der Achterbahn bald geliefert werden, stehe er unter Zeitdruck.
Was Jurjans Anwältin, Melany Buchberger-Golabi, für eine schnelle Beilegung fordert: die Zahlung einer angemessenen Entschädigung. Der Club investierte nach eigenen Angaben 300.000 Euro. Die Gegenseite ist bereit, 50.000 Euro zu zahlen. Man hält sich gegenseitig Fotos vor, die den Ursprungswert des Objekts veranschaulichen sollen.
250.000 Euro Schaden
Jurjans ist sichtlich nervös, ihr Fuß wippt unaufhörlich. „Man ist ins Getränkelager hineingefahren, dicke Stromkabel wurden einfach durchgeschnitten, die Soundanlage rausgetragen. Das geht sich mit 50.000 Euro nicht aus“, erklärt sie dem Richter. Laut Anwältin könne man einen Schaden in Höhe von 250.000 Euro mit Rechnungen belegen. Vorlegen konnte man diese am Verhandlungstag noch nicht.
Sittler-Koidl bespricht sich mit seinem Anwalt mehrmals am Gang. Nach einer Stunde macht man ein letztes Angebot: Die Zahlung von 75.000 Euro und eine damit verbundene Generalbereinigung. Bedeutet: Der Verzicht auf alle anderen möglichen Ersatzansprüche. Für Buchberger-Golabi „inakzeptabel. Meine Mandantin ist selbst mit Forderungen von Sponsoren in Höhe von 150.000 Euro konfrontiert.“ Der Ausgleichsversuch ist damit gescheitert; das Urteil ergeht schriftlich.
Vorerst keine Achterbahn
In der Unterlassungsklage geht es an sich darum, eine Räumung zu verhindern. Da das Mietobjekt aber gar nicht mehr existiert, geht Jurjans Anwältin davon aus, diesen Prozess zu verlieren. Sie kündigt eine Schadenersatzklage an. Die einstweilige Verfügung bleibt vorerst aufrecht und der Achterbahnbau untersagt.
Kommentare