Wien von Roter Liste gestrichen: Was das für den Heumarkt bedeutet
Am Ende einer langen Diskussion brandete im Lager Österreichs großer Jubel auf: Am Montag hat die UNESCO Wien von der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten gestrichen, nachdem man seit 2017 auf dieser „Strafbank“ verharren musste. Grund dafür war damals das umstrittene Hochhausprojekt am Wiener Heumarkt.
Was bedeutet diese Entscheidung nun? Alle Fragen und Antworten zum Beschluss auf der Welterbekonferenz im südkoreanischen Busan.
Was genau hat die UNESCO entschieden?
„Wiens historisches Zentrum“ wurde vor neun Jahren auf die Rote Liste der gefährdeten Welterbestätten gesetzt. Ausschlaggebend war damals der Widmungsbeschluss für ein 66-Meter-Hochhaus am Heumarkt in der Kernzone des UNESCO-Welterbes. Seither wurde das Projekt auf dem Areal des Wiener Eislauf-Vereins mehrfach modifiziert und redimensioniert. Der Letztstand: 49,95 Meter.
Dies wurde nunmehr in Busan bei der 48. Sitzung des Welterbekomitees gewürdigt: Die Letztvariante mit 49,95 Metern wurde als „welterbekonform“ anerkannt.
Kam dieser Beschluss überraschend?
Ja und nein. Nein deshalb, weil sich in den vergangenen Wochen im Gremium schon eine Mehrheit für die österreichische Forderung – also die Streichung von der Liste – abzeichnete. Ja deshalb, weil es ein solches Vorgehen in der Geschichte des UNESCO-Welterbes (seit 1954) noch nie gab. Tatsächlich machte der Mehrheitsbeschluss bei der Sitzung sogar Welterbedirektor Lazare Eloundou Assomo ratlos: „Es ist das erste Mal in der Geschichte der Konvention, dass eine Stätte entgegen der Empfehlung des Sekretariats (UNESCO-Welterbezentrum, Anm.) sowie der beratenden Gremien (ICOMOS, Anm.) von der Liste der gefährdeten Stätten gestrichen wurde“, sagte er. Die Umsetzung der Entscheidung sei nun „sehr, sehr schwierig, ja fast unmöglich“, so Assomo, da sie bisherige Beschlüsse konterkariere.
Hat Wien die geforderten Auflagen schon erfüllt?
Nein – und genau deshalb reagierte der Welterbedirektor (der kein Stimmrecht hat) auch irritiert. Er hatte 2024 persönlich eine große Delegation geleitet, die den Heumarkt unter die Lupe nahmen. Mit dem Ergebnis, dass sich Wohn- und Hotelturm am Bestand des rund 40 Meter hohen Hotel Intercontinental orientieren solle. Bei der anschließenden Welterbekonferenz in Neu-Delhi bremste er dann alle Versuche aus, Wien schon damals von der Roten Liste zu streichen.
Mit der Entscheidung von Busan wird der fast 50 Meter hohe Wohnturm von der UNESCO nun doch akzeptiert. Offen ist auch die seit Jahren geforderte Hochhausverbotszone im UNESCO-Welterbe, die zwar versprochen, aber bis dato nicht umgesetzt ist.
Wie ist die Entscheidung zustande gekommen?
Die Entscheidung fiel im 21-köpfigen Welterbekomitee. Da Österreich darin nicht vertreten ist, musste es eine Nation finden, die den österreichischen Vorstoß formal einbrachte: Die Ukraine erklärte sich bereit. Gemeinsam mit Bangladesch, Armenien, Aserbaidschan sowie den afrikanischen Staaten Kenia und Tansania wurde am Montag rasch die Diskussion Richtung „grünes Licht für Wien“ und damit einen Sinneswandel gelenkt. Tenor: Am Heumarkt sei schon so viel umgeplant worden, es seien keine weiteren Missionen nötig, die Stadt müsse für ihre Mühen belohnt werden.
So gerieten die Argumente des Denkmalrats ICOMOS, des UNESCO-Sekretariats sowie der vom Libanon unterstützten europäischen Achse (Schweiz, Tschechien, Polen) ins Hintertreffen. Sie warnten (vergeblich) davor, dass ein vorschnelles De-Listing (ohne weitere Prüfung und ohne Erfüllung der Vorgaben) die Integrität des UNESCO-Welterbes gefährden könnte.
Steht die UNESCO jetzt vor einer Zerreißprobe?
Kaum war der Beschluss per Hammerschlag gültig, distanzierten sich Schweiz und Grenada ausdrücklich davon – auch das ein bis dato einmaliger Vorgang. Und es zeigt, dass das auf Konsens getrimmte Welterbekomitee nicht bloß in der Causa Wien tief gespalten ist und vor einer Zerreißprobe steht. Insbesondere für ärmeren Staaten würde ein Aufweichen strenger Welterbe-Regeln (finanzielle) Entlastung bringen. Das könnte auch deren Unterstützung für Österreich erklären. Zudem warnen hochrangige UNESCO-Kreise gegenüber dem KURIER vor einer gefährlichen Signalwirkung Richtung potenter Immobilieninvestoren: „Wenn es möglich ist, das Ganze einfach auszusitzen, wird es bald noch mehr Heumarkt-Projekte in anderen Welterbe-Zonen geben.“
Andersgesinnte hingegen sehen einen Fortschritt darin, dass der Denkmalrat ICOMOS, der den Verbleib auf der Roten Liste forderte, nicht mehr über die alleinige Deutungshoheit verfüge. Die Experten des Gremiums gelten als streng – und sind in ihren Empfehlungen nicht unumstritten.
Was bedeutet der Beschluss für den Bau?
Das ist die große ungelöste Frage. Eines ist gewiss: Für Investor Michael Tojner ist der 27. Juli 2026 ein Feiertag, weil sein Projekt gehörig Rückenwind bekommen hat. Er verfolgt es seit 2012, mehrfach stand es vor dem Aus.
Allerdings fehlt nach wie vor eine Baugenehmigung, für die wiederum eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVP) nötig sein wird. Das hat erst vergangene Woche der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, der eine Revision Tojners abgeschmettert hatte.
Ist die UVP jetzt noch ein Stolperstein?
Seit 2019 hat sich Tojner gegen eine UVP gestemmt, da vor allem die Welterbe-Verträglichkeit untersucht werden muss. Dabei hätte – zumindest bisher – eine weitere Redimensionierung gedroht. Da sich die nationale Judikatur zuletzt an der UNESCO orientiert hat, scheint es nun realistisch, dass die 50-Meter-Turmvariante bei der UVP entsprechend „durchgeht“. Aber auch das ist juristisches Neuland, denn eine solche nationale Welterbe-Verträglichkeitsprüfung gab es bis dato nicht. Eine Unbekannte ist auch die Kaltluftschneise des Wientals (Stichwort Tropennächte): In der UVP ist zu prüfen, ob das Projekt erhebliche Auswirkungen darauf hat.
„Das UVP-Verfahren ist für uns keine Hürde, sondern die Chance auf Transparenz und Rechtssicherheit“, sagte Daniela Enzi, Geschäftsführerin von Tojners Unternehmen Wertinvest, am Montag.
Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Eine UVP benötigt in etwa ein Jahr – dementsprechend könnte die Baugenehmigung 2027/28 erteilt werden. Bei rund zwei Jahren Bauzeit wäre der neue Heumarkt somit im Jahr 2030/31 fertig. Vor einem Jahr sagte Tojner zum KURIER: „Ich bin 59. Mit 70 baue ich es nicht mehr.“ Zumindest das sollte sich ausgehen. Konkrete Angaben gab es vorerst aber nicht. Tojner selbst äußerte sich am Montag nur „sehr stolz“ über den Beschluss von Busan – der Heumarkt soll ein „neuer Treffpunkt“ für „Menschen aus aller Welt“ werden.
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