Gutachten nach Dreifachmordfall in Bordell: Verdächtiger "gefährlich"

Gutachten nach Dreifachmordfall in Bordell:  Verdächtiger "gefährlich"
Laut Gerichtsgutachter gilt der 27-Jährige als gefährlich, aber nicht zurechnungsfähig. Sein Anwalt rechnet mit einer Unterbringung.
Drei junge Frauen wurden Ende Februar in einem Bordell in Wien-Brigittenau erstochen. Das Gutachten, das klären sollte, ob der Tatverdächtige zurechnungsfähig war, liegt nun vor.

Der 27-jährige Afghane leidet demzufolge an einer paranoiden Schizophrenie. Das äußert sich durch beständige, häufig paranoide Wahnvorstellungen, meist begleitet von akustischen Halluzinationen und Wahrnehmungsstörungen.

Eine neurologische Störung liege nicht vor, schreibt der Gerichtspsychiater Peter Hofmann in seinem Gutachten. Auch Alkohol und Drogen hätten nie eine Rolle im Leben von A. gespielt. Hinweise auf eine familiäre Belastung liegen ebenfalls nicht vor.

Verdächtiger hatte Ticket für Rückflug

Viel mehr dürfte der Verdächtige mit seiner Situation in Österreich "sehr unglücklich" gewesen sein. "Zuletzt wollte der 27-Jährige in sein Heimatland zurückkehren, das Ticket für den Flug hatte er schon gebucht", sagte sein Anwalt Philipp Springer dem KURIER.

Soweit sollte es aber nicht kommen, am 23. Februar suchte der Mann ein Massage-Studio in der Engerthstraße in Wien-Brigittenau auf. Dort soll er drei junge Frauen erstochen haben. Die Tat soll nur wenige Minuten gedauert haben.

Eine vierte Frau konnte sich in einem Zimmer einschließen und musste alles mitanhören. Ihr gelang schließlich unverletzt die Flucht. Den Täter soll sie nicht gesehen haben. 

"Rechne mit Unterbringung"

Der Mann soll sich grundsätzlich geständig zur Tat zeigen, wie die Polizei dem KURIER bestätigte. "Wie ich von Anfang an betont habe, handelt es sich um einen kranken Menschen. Da der Gutachter eine Gefährlichkeit meines Mandanten festgestellt hat, rechne ich mit einer Unterbringung gemäß § 21 Abs 1 Strafgesetzbuch", sagte Anwalt Springer dem KURIER.

Wann genau die schwerwiegende, psychotische Entgleisung der Schizophrenie anzusetzen ist, sei in der Retrospektive schwierig, heißt es in dem Gutachten weiter. 

Flüchtlingshelferin als "Hexe"

Eine zentrale Rolle dürfte eine Flüchtlingshelferin im Leben von A. gespielt haben. Diese lernte der 27-Jährige auf seiner Reise nach Österreich in einem Flüchtlingscamp in Serbien kennen. Schnell entwickelte sich eine Bindung, es sei zunächst aber eine rein platonische Freundschaft gewesen, betonte Springer

Der NGO-Mitarbeiterin dürfte dies aber nicht genug gewesen sein: Als der junge Afghane schließlich nach Österreich kam, bot sie ihm an, ihn zu begleiten, bei ihm zu wohnen. Sie dürfte ihm sogar einen Heiratsantrag gemacht haben.

All das lehnte der 27-Jährige, der zu diesem Zeitpunkt in einer Flüchtlingsunterkunft in Kärnten untergebracht war, aber ab. Aus Rache über die Zurückweisung soll sie ihn dafür mit einem Fluch belegt haben, sagte der Verdächtige gegenüber der Polizei aus. 

"Herr A. besetzte diese Flüchtlingshelferin auf der Balkanroute psychotisch. Es kann sein, dass es damals bereits Vorläufersymptome gegeben hat, die in der Folge zum Aufbau eines fixierten Wahns geführt haben. Wie auch immer, hat er sich von dieser Frau negativ beeinflusst gefühlt", heißt es in dem Gutachten weiter. 

"Tatgeschehen wie Amoklauf"

Der Verdächtige geht zudem davon aus, dass die Frau nicht nur ihn, sondern auch Personen in seinem Umfeld manipulierte und "verhexte". "Für ihn ist sie der personifizierte Satan. Er selbst erlebt sich als völlig gesund, er ist sogar der Meinung, dass man ihm zu Unrecht Medikamente gegen seinen Willen gegeben hat", schreibt Hofmann. 

Beim Tatgeschehen habe es sich an sich um einen Amoklauf gehandelt, also ein Delikt, bei dem es darum geht, innerhalb kürzester Zeit mehrere Menschen zu töten. Hofmann kommt deswegen zu dem Schluss, dass die Kriterien der Zurechnungsunfähigkeit erfüllt seien. 

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