Fünf Jahre Haft: Mann legte Feuer unter der Wohnung eines Freundes

Landesgericht Wien
Weil ihm Freund nicht aufmachte, legte 48-Jähriger im Keller unter dessen Wohnung Feuer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Weil ihn ein Freund nicht in die Wohnung ließ, hat ein 48-Jähriger zu Jahresbeginn in Wien-Simmering zu drastischen Mitteln gegriffen. Er begab sich in das unmittelbar unter dessen ebenerdiger Wohnung gelegene Kellerabteil und zündete dort abgelegtes Dämmmaterial an.

Wegen versuchter Brandstiftung ist der Mann am Montag vom Landesgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Zusätzlich wies ein Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Nicole Baczak den zwölffach Vorbestraften in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Ausschlaggebend dafür war eine von einem psychiatrischen Sachverständigen erstellte Gefährlichkeitsprognose, derzufolge aufgrund der Persönlichkeitsstruktur des 48-Jährigen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Rückfall in delinquentes Verhalten zu rechnen ist, sofern der Mann nicht therapiert wird. Eine entsprechende Behandlung werde im Maßnahmenvollzug gewährleistet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Sonja Scheed bat nach Rücksprache mit ihrem Mandanten um Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

200 Euro vergessen

Wie der Angeklagte dem Schöffensenat berichtete, habe er am 3. Jänner stundenlang versucht, in die Wohnung seines Bekannten zu gelangen. Bei einem Besuch am Vortag habe er dort eine Weste zurückgelassen, in einer Tasche des Kleidungsstücks hätten sich 200 Euro befunden. Obwohl der 34-Jährige zu Hause war, reagierte dieser nicht auf das Klopfen gegen das straßenseitige Fenster und das Läuten an der Gegensprechanlage.

Er machte nicht einmal auf, als der Angeklagte Einlass begehrend gegen die Wohnungstür pumperte, nachdem er sich mit einem Zentralschlüssel Zutritt in die Wohnhausanlage verschafft hatte. "Ich hab' gesehen, dass der Fernseher an war", sagte der Angeklagte.

Vergangene Brandstiftungen

"Ich war ang'fress'n. Da bin i auf die Idee kommen, i mach a Feuer. I mach a Rauchentwicklung, dann muss er die Wohnung verlassen", gab der Angeklagte zu Protokoll. Der Mann dürfte zum Zündeln neigen. Vor eineinhalb Jahren war er zu mehrmonatiger Haft verurteilt worden, weil er auf einer Baustelle Müllsackerl abgefackelt hatte - "damit mein Sohn eine Action hat mit der Feuerwehr", wie er damals dem Gericht erklärte. Abgesehen davon hat es in der Wohngegend des 48-Jährigen in jüngerer Vergangenheit immer wieder gebrannt. Der Verursacher konnte in diesen Fällen nicht ermittelt werden.

Wie ein Brandsachverständiger ausführte, verhinderte das äußerst rasche Eintreffen der Berufsfeuerwehr, dass es in dem mehrgeschoßigen Wohngebäude zu einer Katastrophe kam. Durch den in Brand gesteckten Keller führte eine Gasleitung, darüber hinaus war die Fassade des Hauses mit Polystyroporplatten verkleidet, die brandbeschleunigend wirken. Hätten die Flammen das Gasrohr erreicht, wäre es womöglich zu einer folgenschweren Detonation gekommen.

"Ich wollte den Leuten nicht wehtun"

Das sei ihm nicht bewusst gewesen, betonte der Angeklagte: "Ich wollt' den Leuten nicht wehtun." Als er bemerkte, dass es ordentlich zu brennen begann, sei er zu einem nahe gelegenen Supermarkt gelaufen und habe eine große Mineralwasserflasche gekauft. Damit habe er das Feuer löschen wollen. Allerdings habe das bereits die Feuerwehr unternommen, nachdem er den Einkauf erledigt hatte.

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