Folter-Anklage gegen syrische Agenten: „Todesengel von Rakka“ vor Gericht
Prozess findet am Wiener Landesgericht statt.
Es sind Verbrechen, die selbst erfahrene Ermittler erschüttern: Am Wiener Landesgericht für Strafsachen beginnt am Montag der Strafprozess gegen zwei ehemalige syrische Sicherheitsfunktionäre wegen systematischer Folter. Khalid Muhsen AL HALABI (62), ehemaliger Brigadegeneral des syrischen Geheimdienstes, und Mussab ABOU ROKBH (53), früherer Leiter der Kriminalpolizei in Rakka, sollen zwischen 2011 und 2013 Dutzende Demonstranten gefoltert haben. Mindestens 16 Opfer sind bereit, vor Gericht auszusagen. Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.
Angesichts der Komplexität des Falls und der Vielzahl der Zeugen ist mit einer Verhandlung zu rechnen, die sich über Wochen, wenn nicht Monate erstrecken wird.
Neben den 16 Opfern sollen auch Sachverständige gehört werden: die Gerichtsmedizinerin Isabella Klasinc, die die Verletzungen begutachtet hat, die Psychiaterin Charlotte Lohmann-Fürstenberg, ein Vertreter der CIJA als Experte für die Strukturen des syrischen Sicherheitsapparats und die Anwältin Nadja Lorenz als informierte Vertreterin von Human Rights Watch.
Dolmetscher für Arabisch und Englisch werden benötigt. Die Beweisaufnahme wird aufwendig: 165 Seiten Anklageschrift, hunderte Seiten Gutachten und Analyseberichte, Fotos, Videos, Dokumente. „Es wird ein Marathon-Prozess“, sagt ein Verfahrensbeteiligter. Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Sie werden von den renommierten Strafverteidigern Timo Gerersdorfer und Philipp Wolm verteidigt.
Asylkarte des Generals
Die Schreie der Gefolterten
Die Anklageschrift, die dem KURIER vorliegt, liest sich wie ein Lehrbuch des Grauens. „Willkommensparty“ nannten die Wachmannschaften zynisch jene erste Tortur, der jeder neu eingelieferte Häftling ausgesetzt wurde: Minutenlang schlugen drei bis acht Beamte gleichzeitig auf die entkleideten, wehrlosen Menschen ein. Was folgte, war oft noch schlimmer.
AL HALABI leitete die Abteilung Nr. 335 des Allgemeinen Geheimdienstes in der ostsyrischen Stadt Rakka. Seine Dienststelle war in einer ehemaligen Grundschule untergebracht. Im Untergeschoss lagen die provisorischen Hafträume, im Obergeschoss sein Büro – mit dunklem Mobiliar und einer Couch für 15 Personen.
„Die Wände waren so dünn, dass man die Schreie der Gefolterten überall hörte“, behauptet ein Zeuge. AL HALABI habe oft im Gebäude übernachtet. Er soll genau guewusst haben, was vor sich ging.
ABOU ROKBH war für die Ermittlungsabteilung der Kriminalpolizei zuständig. In der Bevölkerung von Rakka war er stadtbekannt – und gefürchtet. Mehrere Zeugen bezeichnen ihn als „Todesengel“. Er soll nicht nur Folterungen angeordnet, sondern selbst Hand angelegt haben: Schläge mit Elektrokabeln, Faustschläge, Tritte. Einem 18-Jährigen soll er so heftig gegen die Hand getreten haben, dass der Ringfinger brach.
Sexuelle Gewalt vor versammelter „Sicherheitskommission“
Der wohl grausamste Fall betrifft einen damals 18-jährigen Schüler. Ende März 2012 wurde er festgenommen, weil er an Demonstrationen teilgenommen hatte. Was ihm widerfuhr, erfüllt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der geschlechtlichen Nötigung mit schweren Folgen: Vor der versammelten „Sicherheitskommission“ – fünf hochrangige Offiziere und mehrere Wachbeamte – wurde der nur mit einer Unterhose bekleidete Jugendliche wiederholt auf die Geschlechtsorgane geschlagen.
„Dein Vater, der Hund, hat dich in die Welt gesetzt, und wir werden dafür sorgen, dass du niemanden mehr in die Welt setzen wirst“, soll ein mutmaßlicher Täter gehöhnt haben.
Der heute 30-Jährige leidet nach wie vor an den Folgen: posttraumatische Belastungsstörung, Depression, sexuelle Funktionsstörung. Ein psychiatrisches Gutachten bestätigt den Zusammenhang. Beide Angeklagte sollen für diese Tat strafrechtlich verantwortlich sein – AL HALABI, weil sein Vertreter in der Kommission saß und er von derartigen Übergriffen wusste; ABOU ROKBH, weil er nach Zeugenaussagen bei dem Verhör anwesend war.
„Fliegender Teppich“ und andere Folterwerkzeuge
Die Anklageschrift listet minutiös die Foltermethoden auf, die in den Haftanstalten zur Anwendung kamen. Da war der „fliegende Teppich“ – eine kreuzförmige Holzkonstruktion, auf die Häftlinge geschnallt wurden, um dann stundenlang auf die Fußsohlen geschlagen zu werden. Der „Dulab“, ein Autoreifen, in den Gefangene in gebückter Haltung gesteckt wurden, bevor man auf sie einprügelte. Das „Shabeh“ – Häftlinge wurden an den Handgelenken aufgehängt, die Füße berührten den Boden nicht, manchmal tagelang.
Elektroschocks, Schläge mit Kabeln und Schlagstöcken, Tritte mit Militärstiefeln ins Gesicht, Übergießen mit kochendem oder eiskaltem Wasser, Isolation in winzigen Zellen bei extremer Kälte – die Liste ist endlos.
„Die Opfer wurden längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt“, heißt es in der Anklage. Medizinische Versorgung gab es nicht. Wer mit gebrochenem Arm, ausgeschlagenen Zähnen oder offenen Wunden in die Zelle zurückkam, blieb unbehandelt.
BVT-Agenten schmuggelten den General nach Wien
Systematik des Terrors
Was die Anklage besonders hervorhebt: Die Verbrechen waren nicht die Exzesse einzelner sadistischer Wärter, sondern Teil eines Systems. Im Juni 2011 richtete das syrische Regime in Rakka eine „Sicherheitskommission“ ein, in der alle Geheimdienste, die Polizei, die Armee und der Gouverneur vertreten waren. Ihre Aufgabe: Die Niederschlagung der Protestbewegung des „Arabischen Frühlings“.
„Es war ein ausgedehnter und systematischer Angriff gegen die Zivilbevölkerung“, schreibt Staatsanwalt Edgar Luschin. Demonstranten wurden willkürlich festgenommen, oft reichte es, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. In überfüllten Zellen – manchmal 25 Menschen in einem 5x5 Meter großen Raum – herrschten katastrophale Bedingungen. Zwei kärgliche Mahlzeiten am Tag, Wasser aus der Toilette, kein Kontakt zur Außenwelt. Die Familien erfuhren oft wochenlang nicht, wo ihre Angehörigen waren.
Die Opfer: Anwälte, Studenten, Schüler
Die 16 Zeugen, die aussagen werden, stammen aus allen Gesellschaftsschichten. Da ist der IT-Techniker, der für eine oppositionelle Partei arbeitete und dem AL HALABI persönlich eine Ohrfeige verpasst haben soll, bevor Wachleute ihm die Fußsohlen blutig schlugen. Der Rechtsanwalt, der an einem friedlichen Protest vor dem Gerichtsgebäude teilnahm und dafür inhaftiert wurde. Der Jurastudent, dem man mit der Vergewaltigung seiner Schwester drohte, während AL HALABI eigenhändig mit einem Elektrokabel auf ihn eingeschlagen haben soll.
Ein 22-jähriger Student wurde 24 Stunden lang mit ausgestreckten Armen an die Decke gehängt. Als man ihn losband, konnte er nicht mehr stehen. ABOU ROKBH soll ihm dann gegen die Hand getreten haben – der Ringfinger brach. Bis heute ist die Narbe sichtbar. Ein professioneller Sportler verlor durch einen Tritt mit dem Militärstiefel ins Gesicht zwei Schneidezähne. Ein anderer Häftling erlitt einen verschobenen Nasenbeinbruch, als ihm ein Wachmann mit dem Stiefel in den Nacken trat, sodass er mit dem Gesicht auf den Boden schlug.
15 der 16 Opfer leiden bis heute an posttraumatischen Belastungsstörungen, viele zusätzlich an Depressionen. Privatgutachten des Gerichtsmediziners Thomas Wenzel bestätigen die Diagnosen. „Die psychischen Folgen werden diese Menschen ihr Leben lang begleiten“, heißt es in einem der Gutachten.
Der Weg nach Österreich
Wie kamen die beiden Angeklagten nach Österreich? AL HALABI desertierte im März 2013, kurz bevor Rakka von der Freien Syrischen Armee eingenommen wurde. Über die Türkei und Jordanien gelangte er nach Frankreich, wo er Asyl beantragte. Die französischen Behörden lehnten ab – mit der Begründung, er habe als hochrangiger Funktionär des Assad-Regimes Verbrechen gegen die Prinzipien der Vereinten Nationen gedeckt.
Im Juni 2015 wurde AL HALABI „im Zuge einer nachrichtendienstlichen Operation“ nach Österreich verbracht, wie es in der Anklageschrift heißt. So holte ihn der österreichische Verfassungsschutz auf Ersuchen des israelischen Auslandsgeheimdiensts Mossad nach Wien - als Operation "White Milk". Hier stellte er erneut einen Asylantrag – und bekam zunächst Asyl. Erst 2021, nach Einleitung des Strafverfahrens, wurde der Status widerrufen. Seit seiner Festnahme am 23. Dezember 2024 sitzt AL HALABI in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft.
ABOU ROKBH desertierte bereits im Juli 2012 und flüchtete über die Türkei, Griechenland und Italien nach Österreich. Im November 2014 stellte er in Traiskirchen einen Asylantrag. Ein Zufall wollte es, dass ihn dort ein ehemaliger Häftling wiedererkannte – jener Rechtsanwalt, der bei der Demonstration vor dem Gerichtsgebäude festgenommen worden war. Auch ABOU ROKBHs Asylantrag wurde abgelehnt. Er lebt heute in Oberösterreich, ist verheiratet, hat drei Kinder. Das Beschwerdeverfahren wurde bis zum Abschluss des Strafprozesses ausgesetzt.
Weltrechtsprinzip macht Verfolgung möglich
Dass die beiden in Österreich vor Gericht kommen, obwohl ihre Taten in Syrien begangen wurden, ermöglicht das sogenannte Weltrechtsprinzip. Folter unterliegt der universellen Jurisdiktion – jeder Staat ist verpflichtet, Folterer zu verfolgen, wenn sie sich auf seinem Territorium aufhalten. Die rechtliche Grundlage bildet das UN-Übereinkommen gegen Folter, dem Österreich 1987 beigetreten ist.
„Es besteht eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Verfolgung“, erklärt die Staatsanwaltschaft. Eine Auslieferung nach Syrien komme nicht in Frage – dort drohe den Angeklagten keine faire Gerichtsverhandlung, im Gegenteil: Die ihnen vorgeworfenen Taten seien staatliches Handeln gewesen, direkt dem Assad-Regime zurechenbar.
Auch die Frage der Verjährung ist geklärt: Taten, die Völkerrechtsstraftaten darstellen würden, verjähren nicht. Zudem haben beide Angeklagte durch ihre Desertion und Flucht die Verjährungsfristen unterbrochen – das gilt auch nach syrischem Recht.
Geheimer BVT-Akt
„Nur Befehle befolgt“ – die Verteidigungslinie
Wie rechtfertigen sich die Angeklagten? AL HALABI bestreitet die Vorwürfe weitgehend. Er habe nur Befehle aus Damaskus ausgeführt, von Folterungen habe er nichts gewusst. Die Einvernahmen seien ausschließlich von seinem Untergebenen Shadi WAQQAF durchgeführt worden. „Ich bin kein Sadist“, sagte er bei seiner ersten Einvernahme. Die Zeugen würden lügen, um in Europa leichter Asyl zu bekommen. Oder sie seien vom Regime ermutigt worden, aus Rache gegen ihn auszusagen.
Allerdings: Bei einem Fall erinnerte sich AL HALABI spontan an Details – ohne dass ihm die Identität des Opfers zuvor genannt worden war. Es war jener IT-Techniker, der im April 2011 auf direkten Befehl aus Damaskus festgenommen wurde. AL HALABI bestätigte die Festnahme, behauptete aber, es habe keine Einvernahme gegeben. Der Zeuge schildert das Gegenteil: AL HALABI soll persönlich sein Mobiltelefon durchsucht haben, ihn geohrfeigt und soll befohlen haben, ihm die Fußsohlen blutig zu schlagen.
ABOU ROKBH machte zunächst ausführliche Angaben, behauptete aber, bereits ab Januar 2012 zu einem anderen Geheimdienst versetzt worden zu sein. Das widerlegt ein Interview im syrischen Staatsfernsehen vom 19. März 2012, in dem er erklärt: „Ich bin Oberstleutnant Mussab Abou ROKBH, Leiter der Ermittlungsabteilung der Kriminalpolizei. Ich arbeite noch.“ Später machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und reichte nur noch eine schriftliche Stellungnahme ein. Darin behauptet er, mit einem anderen Beamten verwechselt zu werden.
Erdrückende Beweislage
Die Beweislage ist für die Staatsanwaltschaft Wien „erdrückend“: 16 detaillierte, konsistente Zeugenaussagen, medizinische Gutachten, die die geschilderten Verletzungen bestätigen, psychiatrische Gutachten, die die Traumatisierungen dokumentieren.
Hinzu kommen Analyseberichte internationaler Organisationen. Die „Commission for International Justice and Accountability“ (CIJA), eine in Den Haag ansässige NGO, hat über 100 Zeugen befragt und syrische Regierungsdokumente ausgewertet. Human Rights Watch führte im April 2013 eine Begehung der Dienststelle des Allgemeinen Geheimdienstes durch – damals hatten Rebellen die Stadt bereits eingenommen. Die Ermittler fanden AL HALABIs Büro verwüstet vor, aber noch seine Visitenkarten und von ihm unterzeichnete Dienstschreiben. In einem Raum im Untergeschoss stand der „fliegende Teppich“. Fotos und Videos dokumentieren die Zustände.
Auch die Vereinten Nationen haben die systematische Folter in Syrien dokumentiert. Die „Independent International Commission of Inquiry“ veröffentlichte allein im Tatzeitraum fünf Berichte über die Repression gegen die Zivilbevölkerung. Im Dezember 2024 legte ein weiterer UN-Mechanismus einen umfassenden Bericht über das System der Haftanstalten vor.
Präzedenzfall für Österreich
Es ist das erste Verfahren dieser Art in Österreich. Zwar wurden hierzulande schon Kriegsverbrechen aus dem Balkankonflikt verhandelt, aber noch nie Staatsverbrechen des Assad-Regimes. International gibt es Vorbilder: In Deutschland wurden 2021 und 2022 zwei syrische Geheimdienstler verurteilt – zu viereinhalb Jahren und zu lebenslanger Haft. Die Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz erregten weltweites Aufsehen.
Auch in Frankreich, den Niederlanden und Schweden laufen Ermittlungen. Die Verfolgung wird ermöglicht durch internationale Organisationen wie die CIJA, die systematisch Beweise sammeln. „Wir dokumentieren die Verbrechen des Assad-Regimes, damit die Täter eines Tages zur Rechenschaft gezogen werden können“, erklärt ein CIJA-Vertreter. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist nicht zuständig, weil Syrien das Römische Statut nicht unterzeichnet hat. Umso wichtiger sei die Verfolgung durch nationale Gerichte.
Die Anklage im Detail
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft AL HALABI 15 Fälle schwerer Körperverletzung, 15 Fälle schwerer Nötigung, einen Fall geschlechtlicher Nötigung (als Beitragstäter) und zwei Fälle von Folter vor. Die Taten erfolgten zwischen April 2011 und Februar 2013.
ABOU ROKBH werden 15 Fälle schwerer Körperverletzung, 13 Fälle schwerer Nötigung und ein Fall geschlechtlicher Nötigung (als Beitragstäter) zur Last gelegt, begangen zwischen August 2011 und Juni 2012.
Die rechtliche Konstruktion ist komplex: Zwar wären die Taten nach heutigem Recht als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu werten (Strafrahmen: 5 bis 15 Jahre). Doch dieser Tatbestand trat erst 2015 in Kraft. Nach dem Günstigkeitsprinzip muss das für die Angeklagten mildere Recht angewendet werden – also die klassischen Tatbestände Körperverletzung, Nötigung und (nur bei AL HALABI für Taten ab 2013) Folter.
Der höchste anzuwendende Strafrahmen beträgt daher ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft beantragt „tat- und schuldangemessene Strafen“ – was im oberen Bereich des Strafrahmens liegen dürfte.
Täterschaft trotz Befehlskette
Entscheidend ist die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Beide Angeklagte werden nicht nur wegen eigenhändiger Taten angeklagt, sondern vor allem wegen „Beitragstäterschaft durch Unterlassen“. Als Leiter ihrer Dienststellen hatten sie „Garantenstellung“ – sie waren verpflichtet, Verbrechen zu verhindern. Stattdessen sollen sie Folterungen angeordnet und beaufsichtigt haben oder ließen sie gewähren.
„Die Angeklagten wussten genau, was in ihren Haftanstalten vor sich ging“, schreibt Staatsanwalt Luschin. „Sie hätten jederzeit die Möglichkeit gehabt, die Gewalt zu unterbinden. Stattdessen nutzten sie sie gezielt, um Geständnisse zu erpressen.“ Dass sie dabei Befehle aus Damaskus befolgten, entlastet sie nicht. „Die Aufrechterhaltung der Ordnung des syrischen Staates zählt nicht zu notwehrfähigen Rechtsgütern“, heißt es in der Anklage.
Auch ein Rechtsirrtum scheide aus: Beide Angeklagte haben Jura studiert, beide wussten, dass Folter auch nach syrischem Recht verboten ist. Syrien hat das UN-Übereinkommen gegen Folter ratifiziert, die syrische Verfassung garantiert Grundrechte. „In der Praxis fand jedoch eine strafrechtliche Verfolgung von Organwaltern der Sicherheitsbehörden nicht statt“, stellt die Anklage nüchtern fest. Das ändert nichts an der Rechtswidrigkeit.
Opfer hoffen auf Gerechtigkeit
Für die Opfer ist der Prozess mehr als eine juristische Auseinandersetzung. „Erstmals haben wir die Chance, in einem rechtsstaatlichen Verfahren gehört zu werden“, sagt einer der Zeugen, der anonym bleiben möchte. „In Syrien hätten wir nie Gerechtigkeit erfahren.“ Viele der Opfer leben heute in Europa, einige in Österreich. Sie haben Familien gegründet, Arbeit gefunden, versuchen ein normales Leben zu führen. Aber die Erinnerungen bleiben.
„Ich habe 15 Jahre gebraucht, um überhaupt über das Erlebte sprechen zu können“, berichtet ein anderer Zeuge. „Die Albträume kommen immer wieder.“ Ein Dritter sagt: „Wenn ich die Augen schließe, höre ich noch immer die Schreie der anderen Gefangenen.“
16 Opfer haben sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen. Ihre Identitäten werden zum Schutz vor möglichen Repressalien gegen noch in Syrien lebende Familienangehörige geheim gehalten. Bei der Hauptverhandlung werden sie hinter einem Sichtschutz aussagen oder per Videokonferenz zugeschaltet.
Symbolische Bedeutung
„Dieser Prozess hat weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung“, betont Staatsanwalt Luschin. „Er sendet ein Signal: Auch wer glaubt, im Namen eines Staates handeln zu können, ist nicht unantastbar. Täter können sich nicht in Sicherheit wiegen, nur weil sie ins Ausland geflohen sind.“
Das Assad-Regime ist am 8. Dezember 2024 nach 13 Jahren Bürgerkrieg gestürzt worden. Bashar al-Assad floh nach Russland. Die Aufarbeitung der Verbrechen hat gerade erst begonnen. In Damaskus wurden die Gefängnisse geöffnet, Tausende Häftlinge befreit. Die Bilder ausgemergelter, gebrochener Menschen gingen um die Welt. Menschenrechtsorganisationen gehen von mindestens 60.000 Toten allein in den Gefängnissen aus.
„Ar Raqqa war kein Einzelfall“, sagt ein UN-Ermittler. „Das System der Folter durchzog den gesamten syrischen Sicherheitsapparat.“ Schätzungen gehen von mehreren hunderttausend Menschen aus, die zwischen 2011 und 2024 inhaftiert wurden. Zehntausende gelten als „verschwunden“.
Der Prozess in Wien wird nur einen winzigen Ausschnitt dieses Systems beleuchten können: zwei mutmaßliche Täter, eine Stadt, zwei Jahre. Aber für die Opfer zählt jeder einzelne Fall. „Wenn auch nur einer der Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wird“, sagt einer der Zeugen, „dann war unser Leiden nicht ganz umsonst.“
Klarheit: Die wichtigsten Begriffe
Die Kriminalität in Wien gilt im Vergleich zu vielen anderen Großstädten als relativ niedrig. Laut der aktuellsten polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2023 insgesamt 186.475 Anzeigen bei der Polizei Wien erstattet, das entspricht 10,8 Prozent mehr als im Jahr davor (2022: 168.303).
Die Aufklärungsquote lag bei 44,3 Prozent. Mit 98.878 ausgeforschten Tatverdächtigen konnten 15,9 Prozent mehr als im Vorjahr angezeigt werden (85.295 Personen).
Der prozentuale Anteil der fremden Tatverdächtigen stieg auf 55,3 Prozent an (2022: 52,9 Prozent).
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