Förderungssperre für sozialen Wohnbauträger

Förderungssperre für sozialen Wohnbauträger
In der Endlos-Causa um die gemeinnützige WBV-GFW sind neue, pikante Details aufgetaucht.

n der Causa rund um die gemeinnützige Wohnbaugesellschaft WBV-GFW sind neue pikante Details aufgetaucht. So bestanden schon lange vor der letztlich untersagten Übernahme durch Geschäftsfreunde des Investors Michael Tojner im Jahr 2015  Ungereimtheiten innerhalb des  Unternehmens, das  damals noch WBV-GÖD hieß. Das geht aus der  Beantwortung einer FPÖ-Anfrage durch Wohnbau-Stadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) hervor.

Bereits im Rahmen der Prüfung der Geschäftsjahre 2009 und 2010 beanstandete der Revisionsverband, dass die GFW die „tatsächlichen Entscheidungsträger“ im Unternehmen nicht bekannt geben konnte. Eigentümer der GFW waren damals die Unternehmer Stefan Gregorich und Michael Baumgartner.

Da dieser  Mangel nicht behoben wurde, verhängte das Land Wien  Ende 2012 eine einschneidende Maßnahme: Eine Förderungssperre, die bis Mitte Februar 2013 aufrecht blieb.

FPÖ-Chef Dominik Nepp fragt sich nun, warum das Land Wien auf einen erneuten Förderstopp verzichtete, als dann 2015 die GFW von Hosp übernommen wurde, wo doch von Anfang an Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Deals bestanden hätten.

Förderungssperre für sozialen Wohnbauträger

Dominik Nepp (FPÖ)

Die rechtliche Zulässigkeit der Hosp-Übernahme sei damals offen gewesen, betont ein Gaal-Sprecher. Erst eine Gesetzesänderung des Bundes habe die nötige Klarheit geschaffen, um reagieren zu können. 2018 wurde dann die Übernahme für ungültig erklärt und rückabgewickelt.

Noch keine Lösung

Damit ist die GFW aktuell kurioserweise wieder im Eigentum von Gregorich und Baumgartner. Zwar bemüht sich das Österreichische Siedlungswerk (ÖSW), das Unternehmen zu kaufen. Es ist aber nach wie vor nicht  im Firmenbuch eingetragen. Eine Revision eines Gerichtsbeschlusses sei noch anhängig, begründet man im Büro Gaal die Verzögerung. Man sei aber zuversichtlich, dass es bald zu einem Abschluss im Sinne des ÖSW  komme.

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