Experte fordert Handyverbot für Fußgänger

Wer ob des Handys unachtsam die Straße quert, soll bestraft werden, meint Bartl.
Verkehrspsychologe will dadurch Gefahrenbewusstsein schaffen - und stößt auf breite Ablehnung.

So mancher Hörer des Morgenjournals auf Ö1 traute am Dienstag wohl seinen Ohren nicht. Plädierte da doch Verkehrspsychologe Gregor Bartl für ein Handyverbot für Fußgänger, die gerade dabei sind, die Straße zu überqueren. Basis des Vorschlags ist eine aktuelle Studie, wonach 17 Prozent aller Fußgänger, die in europäischen Städten über die Fahrbahn gehen, durch Mobiltelefone abgelenkt sind. „Eine alarmierende Zahl“, meint Bartl.

Denn, so der Experte, eine Ablenkung der Passanten durch Telefonieren, SMS-Tippen oder -Lesen sei genauso gefährlich wie bei Autofahrern. Eine spezielle Risikogruppe seien da Jugendliche, die ohnehin leicht abzulenken sind. „Ein neues Gesetz, das Strafen vorsieht, würde eine unsichtbare Gefahr sichtbar machen. Es würde ein Gefahrenbewusstsein schaffen“, sagt Bartl.

An ein generelles Handy-Verbot für Fußgänger denke er freilich nicht. Und auch der aktuelle Vorstoß, der ausschließlich auf „Fahrbahnquerungen ohne Bevorrangung“ – also ohne Fußgängerampel oder Zebrastreifen – abziele, sei derzeit noch Utopie.

Insofern dürfte Bartl Recht behalten. Denn die Begeisterung ob seines Vorschlags hält sich in Grenzen.

Ablehnung überwiegt

So erteilt ihm etwa die Wiener Fußgänger-Beauftragte Petra Jens eine ganz klare Absage. Zum einen, weil man als Passant ohnehin schon gesetzlich dazu verpflichtet sei, auf den Verkehr zu achten – auch auf Zebrastreifen. „Das ist ausreichend geregelt.“ Zum anderen sei Bewusstseinsbildung hier wichtiger.

„Noch niemand wurde von einem telefonierenden Fußgänger totgetrampelt. Die Gefahr geht schon noch immer von telefonierenden Autofahrern aus“, argumentiert Jens. Ein effizienterer Beitrag zur Sicherheit der Passanten wären eher die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit oder schmälere Fahrbahnen. Letztere würden Autofahrer zu erhöhter Aufmerksamkeit zwingen.

Beim Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) bestätigt man zwar, dass 30 Prozent der Fußgänger auf der Straße „merkbar abgelenkt“ seien (wie im Vorjahr eine Studie unter 2500 Personen ergab) – ein Handyverbot und somit mögliche Strafen für Abgelenkte sei aber unverhältnismäßig, meint Sprecherin Johanna Karner. „Kein einziger tödlicher Unfall mit einem Fußgänger war bis dato auf Handybenutzung zurückzuführen.“

Ein Gesetz für Fußgänger sei nicht geplant, stellt man im Verkehrsministerium klar. Stattdessen setze man auf Bewusstseinsbildung.

Zeitungen lenken auch ab

Auch ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried glaubt nicht, dass ein Verbot sinnvoll wäre. „Wir halte nicht viel davon, weil es neben dem Handy natürlich auch andere Ablenkungsfaktoren gibt.“ Das Lesen von Zeitungen lenke genauso ab und würde durch kein Gesetz erfasst werden.

In der Straßenverkehrsordnung würde außerdem bereits jetzt stehen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ erfordert. Deshalb könne es bei Ablenkung, etwa durch das Handy, schon jetzt zu zivil- und auch strafrechtlichen Folgen kommen, wenn dabei ein Unfall verursacht wird.

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