EuGH-Generalanwalt: Wien verstieß bei Bürogebäude gegen EU-Recht

EuGH-Generalanwalt: Wien verstieß bei Bürogebäude gegen EU-Recht
Der Bauauftrag für das "Gate 2"-Gebäude in Simmering hätte ausgeschrieben werden müssen.

Die Stadt Wien hat nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts gegen EU-Vergaberecht verstoßen. Die Dienststelle "Wiener Wohnen" habe 2012 einen Vertrag bezüglich des Bürogebäudes "Gate 2" in der Guglgasse in Wien ohne Bekanntmachung und ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens direkt vergeben, kritisierte der Anwalt.

Der Generalanwalt unterstütze damit die EU-Kommission, die Österreich in diesem Rechtsstreit (C-537/19) geklagt hatte. Obwohl die Parteien einen "Mietvertrag" über die noch nicht errichtete Immobilie abgeschlossen hätten, habe es sich in Wirklichkeit um einen öffentlichen Bauauftrag gehandelt, der ausgeschrieben hätte werden müssen.

Hauptgegenstand des 2012 von Vectigal Immobilien und "Wiener Wohnen" unterzeichneten Vertrags sei der Bau des Gebäudes "Gate 2" gewesen sei, an dessen Planung und Ausführung die öffentliche Einrichtung maßgeblich beteiligt gewesen sei, um es an ihre Erfordernisse anzupassen, stellte auch der Generalanwalt fest. Die EU-Richter folgen dem EuGH-Generalanwalt üblicherweise in vier von fünf Fällen.

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