Die wichtigsten Fragen zur Wiener Gäste-Registrierung
Jetzt gilt’s: Ab Montag – konkret ab 0 Uhr – müssen Gastronomen in Wien die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen. Das geht aus der neuen Verordnung hervor, die die Stadt Wien am Freitag kundgemacht hat und die am Montag in Kraft tritt.
Müssen Gäste nun ihre Daten preisgeben? Oder ist das eine freiwillige Angelegenheit? Was droht Wirten, wenn sie sich weigern, Daten zu erheben? Und was passiert, wenn ein Coronafall in einem Restaurant publik wird? Muss dann die ganze Gästeschar in Isolation?
Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.
Um welche Daten geht es eigentlich?
Um Vorname, Nachname, Telefonnummer und eMail-Adresse der Gäste. Gastronomen sind zusätzlich angehalten, die Tischnummern und Uhrzeit des Besuchs zu notieren. Außerdem muss jeder Gastronomiebetrieb den Behörden eine Ansprechperson nennen, die im Falle eines Infektionsgeschehens die Daten beim Contact Tracing (also der Suche nach Kontaktpersonen) bereitstellt.
Müssen Gäste ihre Daten preisgeben oder ist das eine freiwillige Leistung?
Da agiert die Stadt fast schon gefinkelt. Denn Basis für die neue Verordnung ist das Epidemiegesetz aus dem Jahr 1950, konkret: Paragraf 5, Absatz 3. Er blieb von der jüngsten Novelle unangetastet und sieht vor, dass „Einrichtungen“ – dazu zählen auch Gastronomiebetriebe – im Rahmen der Kontaktpersonensuche bei der Bekämpfung einer Epidemie auskunftspflichtig sind.
Das heißt, die Verpflichtung liegt ausschließlich beim Gastronomen. Er muss Daten liefern können, wenn es in seinem Lokal zu einem Infektionsgeschehen kommt. Das heißt auch, dass Gäste ihre Daten auf freiwilliger Basis abgeben.
Was passiert, wenn jemand seine Daten nicht wahrheitsgemäß ausfüllt?
Genau das ist die Frage, die die Gastronomen beschäftigt. Aus Deutschland sind nämlich Meldungen bekannt, wonach Gäste nicht ihre echten Namen angegeben, sondern sich mit „Max Mustermann“ oder „Micky Maus“ eingetragen haben. Klar ist: Wer das macht, bringt den Gastronomen in die Bredouille, dieser muss die Daten ja im Ernstfall an die Behörde weiterleiten.
Was passiert mit den Daten?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Daten ausschließlich der Gesundheitsbehörde auszuhändigen sind. Und zwar nur im Falle eines Infektionsgeschehens. Vier Wochen müssen die Gastronomen die Daten aufbewahren. Ob sie diese auf Zetteln, über Computerlisten oder digital über Apps erheben, ist der Gesundheitsbehörde übrigens egal. (Die Stadt Wien will - "als Serviceleistung", wie es aus dem Büro Hacker heißt - ein Datenblatt zum Download zur Verfügung stellen.)
Danach müssen sie die Daten vernichten. Die Daten dürfen von den Wirten nicht für andere Zwecke verwendet werden. Würde der Wirt die eMail-Adresse etwa zum Anpreisen seiner Mittagsmenüs heranziehen, wäre das ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.
Drohen den Gästen Strafen, wenn sie ihre Daten nicht angeben?
Nein. Die Strafen betreffen nur die Gastronomen. Diese haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, falls sich Gäste weigern, ihre Kontaktdaten zu nennen: Entweder der Wirt macht dann von seinem Hausrecht gebraucht – wirft also den Gast einfach hinaus. Oder er lässt ihn – auch ohne Daten – in sein Lokal.
Dann muss der Wirt aber damit rechnen, dass er bestraft wird, wenn die Behörde die Daten von Kontaktpersonen anfordert und er sie nicht liefern kann.
Wie hoch ist die Strafe?
Das ist noch nicht festgelegt, soll aber – logischerweise – bis spätestens Sonntag erfolgen. Laut Auskunft aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) wird es sich um Verwaltungsstrafen handeln (zu solchen zählen etwa auch Strafzettel wegen Tempoübertretungen beim Autofahren).
Gelten die neuen Regeln nur in Restaurants?
Nein, die neuen Regeln gelten ausnahmslos für alle Gastronomiebetriebe in Wien. Egal ob Tschocherl, Bar, Club, Beisl, Kaffeehaus oder Haubenrestaurant. Betroffen von den neuen Regeln sind auch Besucherinnen und Besucher in Spitälern, Pflegeheimen, etc.
Da werden in Wien zwar schon seit Mai Daten registriert, allerdings nur auf Basis von Hausordnungen. Jetzt ist auch das gesetzlich verankert.
Was passiert, wenn ein Gast positiv auf Corona getestet wird? Kommt dann das ganze Lokal in Isolation?
Eher nicht, genau das will man ja verhindern. Wird ein Gast positiv getestet, beginnt die Gesundheitsbehörde (die MA15) mit dem Contact Tracing.
Hier kommen die Tischnummern ins Spiel: In Quarantäne kommen nur die sogenannten Kontaktpersonen ersten Grades, also jene Menschen, mit denen man am Tisch gesessen ist. Es könnten auch die Gäste am Nebentisch betroffen sein, aber eher nicht die, die meterweit entfernt gesessen sind.
Ändern die neuen Regeln die Sperrstunde?
Nein. Oder wie Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) zum KURIER sagte: „In einer Millionenstadt wie Wien geht man nicht um 22 Uhr schlafen.“
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