Dass es noch dauern wird, bis die Züge auf der Verbindungsbahn – wie von den ÖBB geplant – im 15-Minuten-Takt fahren werden, ist bereits bekannt. Die einst angestrebte Fertigstellung im Jahr 2025 ist längst verworfen. Schließlich wird die Causa rund um den Ausbau der Strecke zwischen Hütteldorf und Meidling (siehe Grafik) schon seit fünf Jahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) verhandelt.
Ein späterer Zeitpunkt
Mittlerweile musste aber auch das neue Zieldatum, das bisher 2032 lautete, nach hinten korrigiert werden. Grund dafür ist – unter anderem – der Rotstift, den die Regierung beim Budget für die ÖBB angesetzt hat. Wie berichtet, müssen die ÖBB zwischen 2025 und 2030 mit rund 300 Millionen Euro pro Jahr weniger auskommen. Das trifft auch die Verbindungsbahn, wie zuerst die Kronen Zeitung berichtete.
„Es kommt alles wie geplant“, sagt ein Sprecher der ÖBB. „Nur zu einem späteren Zeitpunkt.“ Statt des zuletzt kommunizierten Jahres 2032 wird der Ausbau der Verbindungsbahn also erst Ende 2036 abgeschlossen sein.
Die Bauarbeiten seien auf drei Abschnitte aufgeteilt worden (siehe Infobox). Zum einen, um die Kosten zu strecken. Zum anderen, um nicht überall gleichzeitig zu bauen. Durch die Verzögerungen bei der Verbindungsbahn sei man nun in genau jenem Zeitraum angelangt, in dem die Wiener Stammstrecke erneuert wird, heißt es von den ÖBB. Alles parallel auszubauen, sei aber nicht möglich.
Weitere Prozesstage
Beginnen will man mit den Bauarbeiten aber dennoch. Am liebsten schon kommenden Herbst, „sofern es im Sommer eine positive Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes gibt“, so der ÖBB-Sprecher.
Ob das realistisch ist, ist unklar. Das BVwG selbst möchte über den möglichen Zeitpunkt des Urteils nicht spekulieren. Eines stehe aber fest: Es brauche – im Gegensatz zur bisherigen Annahme – noch weitere Prozesstage. Am 5. und 6. Juni, wie es heißt. „Dabei sollen offene Punkte des Vorhabens wie etwa der Baumschutz und der mögliche Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erörtert werden“, berichtet das BVwG.
Vor allem Letzteres wird von der Initiative „Verbindungsbahn besser“, die den ÖBB auch vor Gericht gegenübersitzt, kritisiert: „Der nun artikulierte Wunsch der ÖBB auf Bauen ohne Genehmigung lässt vermuten, dass die ÖBB für den Bereich Penzing-Jagdschlossgasse die Bauarbeiten unabhängig vom Ausgang des UVP-Beschwerdeverfahrens einfach starten wollen.“
Bei den ÖBB heißt es dazu, dass die Planungsmaßnahmen für die Strecke schon seit Jahren laufen würden. Durch den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung möchte man sich nun „so weit vorbereiten, dass wir im Herbst zu bauen beginnen können.“
Der S-Bahn-Ring um Wien
Der geplante S-Bahn-Ring um Wien – dessen Teil die Verbindungsbahn sein wird – sei durch die Einsparungen der Regierung übrigens nicht betroffen, heißt es. Dafür seien Planungsgelder hinterlegt.
Nur wenn die Verbindungsbahn, aus welchem Grund auch immer, nicht ausgebaut werden sollte, könne der S-Bahn-Ring nicht realisiert werden. Ein 15-Minuten-Takt sei dann nicht möglich, und die Strecke zwischen Hütteldorf und Meidling würde zu einem „Nadelöhr“, heißt es.
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