Die unbekannten Baderegeln: Worauf man im Freibad achten muss
Seit Montag ist das Badeverbot an der Neuen Donau wieder aufgehoben. Rechtzeitig vor der nächsten Hitzewelle zwar, den Zustrom zu den Wiener Freibädern wird das aber kaum stoppen.
Knapp 2.000 Menschen waren am ersten Wochenende beim Gürtel-Pool, 804.747 seit Saisonbeginn in den städtischen Wiener Freibädern. Das hört sich nach viel an, ist im Vergleich aber wenig. Denn die Bäder-Ampel, die die Stadt mit Saisonbeginn eingeführt hat, bremst den Besucherzulauf.
Online ist ersichtlich, in welchem Freibad noch Platz ist – und in welchem nicht. Ausgewiesen wird das mit einem grünen, roten oder gelben Punkt beim jeweiligen Freibad.
Einziges Risiko: Man muss selbst abwägen, ob noch so viel frei ist, dass sich die Fahrt ins Bad auch tatsächlich lohnt – und man nicht wieder umdrehen muss, weil alles voll ist. Und das ist durchaus vorgekommen. Fünf Mal waren die Bäder in diesem Sommer bisher voll belegt.
Voll bedeutet in diesem Fall eine Auslastung von ungefähr 60 bis 70 Prozent der Gesamtkapazität. Denn wegen Corona wurde die Maximalzahl an Gästen gesenkt.
Wer es zuletzt in eines der Freibäder geschafft hat, dem dürfte aufgefallen sein, dass es da Regeln gab, die man bisher nicht ganz so deutlich wahrgenommen hat. Und das sind vor allem Regeln, die die Privatsphäre betreffen.
Spanner im Freibad
Wer im Schönbrunner Bad etwa sein (kleines) Kind nackt herumlaufen oder baden lässt, muss mit einer Ermahnung des Bademeisters rechnen. Dass die Kinder nicht nackt baden sollen, hat einen einfachen Grund: „Sie sollen nicht unkontrolliert Dinge verlieren“, sagt Josef Ebenbichler, Chef des privat geführten Schönbrunner Bades.
Dass Kinder auch auf der Liegefläche zumindest eine Badehose tragen müssen, soll ihre Privatsphäre schützen. „Wir wollen nicht, dass jemand Kinder nackt fotografieren kann“, sagt Ebenbichler. Immerhin seien ja erst heuer drei Österreicher in Italien festgenommen worden, weil sie unerlaubt Fotos von Kindern im Freibad gemacht haben sollen.
Auch im Familienbad im Augarten hat es heuer einen ähnlichen Fall gegeben, sagt Martin Kotinsky, Sprecher der Wiener Bäder. In den städtischen Bädern gilt eine Badebekleidungspflicht – auch für Kinder. Wenn die Eltern aber nichts dabei finden, sei es schwierig, einzuschreiten. „Die Bademeister rennen nicht herum und rufen: Badehose anziehen!“
Gerade in den vergangenen Jahren habe es viele „Sensibilitätsschulungen“, wie Kotinsky das nennt, gegeben. Alle Wiener Bademeister sind darauf geschult, wie im Falle einer Belästigung deeskalierend eingeschritten werden kann. „Rettungsanker“ heißt diese Aktion, die auch in Clubs stattfindet.
Und schon ein Foto, das unerlaubt von jemandem gemacht wird, kann so eine Belästigung sein. Dabei gibt es in den Bädern ein (teilweises) Fotografierverbot, das auch in der Badeordnung festgeschrieben ist.
Die gibt es schon seit 20 Jahren, exekutiert wird das Fotoverbot aber erst jetzt verstärkt. „Wenn früher jemand mit einem Fotoapparat aufgetaucht ist, gab’s Aufruhr“, sagt Kotinsky. Wer nicht abgebildet sein wollte, konnte also flüchten.
Jetzt, mit den Smartphones, sei das anders. Überall wird fotografiert, niemand kann sicher sein, ob er später nicht in Badehose oder Bikini auf einer Social-Media-Plattform auftaucht.
Und während das Fotografieren in Umkleiden (auch das ist schon vorgekommen) strikt verboten ist, sind Privataufnahmen am Areal gestattet, sofern keine fremden Personen fotografiert werden. „Aber oft ist es schwierig zu sagen, ob da jemand eine Frau oder seine Frau fotografiert“, sagt Kotinsky. Die Bademeister suchen in solchen Fällen das Gespräch mit den Beteiligten.
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