Übergangsregeln für Leih-E-Scooter in Wien: Was nun verboten wird

Übergangsregeln für Leih-E-Scooter in Wien: Was nun verboten wird
Ein Bewerber hat Einspruch gegen die Konzessionsvergabe erhoben. Für die Zeit bis zum gerichtlichen Beschluss gelten neue "Übergangsregelungen".

Eigentlich hätte das umfassende Maßnahmenpaket für die Leih-E-Scooter schon mit 1. Mai in Kraft treten sollen. Nun, mit etwas mehr als zwei Wochen Verspätung, wird ab 19. Mai ein Teil dieser Regeln gültig.

 

  • Parken am Gehsteig wird verboten
  • Mehr fixe Abstellflächen
  • Sperrzonen: Fahren und Parken wird hier technisch unmöglich
  • "Langsam-Fahr-Zonen": Das Tempo wird automatisch gedrosselt
  • Verstärkte Kontrollen durch "Park-Sheriffs"
  • Unverzügliche Beseitigung von falsch geparkten Rollern durch die Betreiber

So wird es ab dann verboten sein, die Geräte auf Gehsteigen zu parken. Stattdessen müssen die eigens eingerichteten Abstellflächen genutzt werden, sagt Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ). Im 100-Meter-Umkreis dieser roten Bodenmarkierungen gilt ein Abstellverbot, in dem die Rückgabe der Scooter nicht möglich sein wird. Sprich: Die Miete kann nicht beendet werden. Ist  keine Abstellfläche in der Nähe, darf in der Parkspur geparkt werden.

"Langsam-Fahr-Zonen"

Aber nicht nur das Parken wird ab Mitte Mai neu geregelt: Auch Sperrzonen werden eingerichtet. Rund um Krankenanstalten, auf Marktgebieten und bei Gemeindebauten wird es technisch nicht mehr möglich sein, die Scooter zu fahren oder abzustellen. In anderen Bereichen, den „Langsam-Fahr-Zonen“, etwa in  Wohnstraßen, Fußgänger- und Begegnungszonen wird das Tempo automatisch gedrosselt. Je nach Zone sogar bis zur Schrittgeschwindigkeit.

Neu ist auch die Art der Kontrolle. „Park-Sheriffs“ werden künftig die Einhaltung der Abstellregeln überwachen und gegebenenfalls  Anzeigen erstatten, die wiederum zu Strafen führen. Zudem können Scooter – anders als bisher –  auch ohne vorausgegangenes Verfahren abschleppt werden. In die Pflicht genommen werden aber auch die Verleiher selbst: Falsch abgestellte Roller müssen künftig  unverzüglich beseitigt werden, andernfalls drohen Strafen.

Einspruch

Aber nicht alle angekündigten Regeln werden im Mai umgesetzt: Die Reduktion der Scooter-Anzahl, die Verlagerung der Geräte in die Außenbezirke und die neuen technischen Anforderungen (Blinker, Klingel und zwei Bremsen) lassen noch auf sich warten.

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Grund für die Verzögerung dieser Maßnahmen ist  ein aktuell laufender Gerichtsprozess. Für den künftigen Betrieb hat die Stadt nämlich  vier Scooter-Verleiher mittels Ausschreibung gesucht und  gefunden. Ein fünfter, im Verfahren unterlegener Bewerber, hat aber Einspruch erhoben, der KURIER berichtete.

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Das eingeleitete Nachprüfverfahren verzögert den Zeitplan um etwa drei Monate. „Tatenlos zusehen“, will man in dieser Zeit aber nicht. „Das, was wir rechtlich machen können, das machen wir“, sagt Sima. Umgesetzt werden deshalb  jene  Regeln, die nicht vertraglich mit den Betreibern abgestimmt werden müssen.

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